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Frankreichs Verfassungsrat bestätigt längere Haft für ausländische Hochrisikopersonen

Juli 25, 2026
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Frankreichs Verfassungsrat bestätigt längere Haft für ausländische Hochrisikopersonen
Die höchste Verfassungsinstanz Frankreichs fällte am 24. Juli 2026 ein vielbeachtetes Urteil, das die meisten Bestimmungen eines umstrittenen Sicherheitsgesetzes bestätigte. Dieses Gesetz verlängert die maximale Dauer der administrativen Haft für bestimmte Ausländer, die als ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingestuft werden. Der Verfassungsrat befand, dass die Ausweitung der Höchstdauer von 180 auf 210 Tage verhältnismäßig ist, sofern sie nur in Ausnahmefällen angewandt wird – nämlich bei Ausländern, die wegen Terrorismus oder schwerer Straftaten mit mindestens fünf Jahren Haft verurteilt wurden. Das neue Gesetz, das vom Renaissance-Abgeordneten Charles Rodwell initiiert und im Juni vom Parlament verabschiedet wurde, war von Oppositionsabgeordneten angefochten worden, die argumentierten, eine derart lange Freiheitsentziehung verstoße gegen verfassungsmäßige Garantien.

Frankreichs Verfassungsrat bestätigt längere Haft für ausländische Hochrisikopersonen


Während die Richter der Regierung in der Kernfrage zustimmten, machten sie interpretative Vorbehalte: Jede Verlängerung muss individuell von einem Richter genehmigt werden, auf einer aktuellen Risikobewertung basieren und als letztes Mittel nach Prüfung weniger einschneidender Maßnahmen (wie etwa elektronischer Überwachung) erfolgen. Über die Haft hinaus führt der Text eine „Anordnung zur psychiatrischen Untersuchung“ ein, die Präfekten bei Personen mit radikalisierungsbedingtem Verhalten auferlegen können. Der Verfassungsrat erlaubte dieses Instrument, verpflichtete die Richter jedoch, die Dauer einer zwangsweisen psychiatrischen Untersuchung auf maximal 12 Stunden zu begrenzen und bei Minderjährigen oder rechtlich geschützten Erwachsenen die Sorgeberechtigten zu informieren.

Eine parallele Regelung zur „terroristischen Sicherungsverwahrung“ in spezialisierten medizinischen Einrichtungen wurde ebenfalls genehmigt, gilt jedoch nur für zukünftige Verurteilungen. Für multinationale Arbeitgeber, Mobility Manager und Relocation-Berater ist die Entscheidung von großer Bedeutung: Klienten oder Entsandte mit Vorstrafen – oder deren Familienangehörige – sehen sich nun mit einer längeren möglichen Inhaftierungsdauer während des Abschiebeverfahrens konfrontiert. Das Urteil signalisiert zudem Frankreichs generellen Trend zur Verschärfung der Einwanderungssicherheit, was sich in strengeren Kontrollen bei den Präfekturen, verschärften Verlängerungsprozessen für Aufenthaltstitel und längeren Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse niederschlagen könnte. Unternehmen sollten zusätzliche Ressourcen für Compliance einplanen und ihre ausländischen Mitarbeiter auf die Bedeutung eines sauberen Strafregisters in Frankreich hinweisen. Einwanderungsanwälte erwarten, dass die Präfekturen ihre internen Richtlinien innerhalb weniger Wochen aktualisieren; Mobility-Teams in Unternehmen sollten derweil Einzelfälle beobachten, in denen ein Angehöriger eines Mitarbeiters plötzlich in verlängerte Haft genommen wird, da Ausnahmen zur Wahrung der Familienzusammenführung künftig schwerer zu erlangen sein könnten.
Quelle: Public Sénat

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