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Spanische Regierung startet Förderaufruf 2026 für Projekte zur freiwilligen Rückkehr

Juli 26, 2026
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Spanische Regierung startet Förderaufruf 2026 für Projekte zur freiwilligen Rückkehr
In den frühen Morgenstunden des 25. Juli veröffentlichte das spanische Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration die lang erwartete Ausschreibung für 2026 zur Unterstützung von Programmen für die freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen. Die Bekanntmachung, die über die elektronische Zentrale des Ministeriums veröffentlicht wurde, lädt NGOs und internationale Organisationen ein, sich um bis zu 5 Millionen Euro zu bewerben (davon 90 % kofinanziert durch den EU-Fonds für Asyl, Migration und Integration), um Beratungsdienste, Einwegreisen und Wiedereingliederungszuschüsse für Migranten zu finanzieren, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten. Förderfähige Projekte müssen Beratungsleistungen vor der Abreise, Ticketbuchungen, medizinische Freigaben und Geldzuschüsse über Partneragenturen im Ausland abdecken. Vorrang erhalten Vorschläge, die digitale Fallmanagement-Tools integrieren, die mit der MERCURIO-Plattform des Ministeriums kompatibel sind, und die sich an besonders schutzbedürftige Gruppen wie Opfer von Menschenhandel oder abgelehnte Asylbewerber richten. Erfolgreiche Bewerber unterzeichnen die Verträge bis Mitte September und müssen die Aktivitäten bis zum 31. Dezember 2027 abschließen. Obwohl die freiwillige Rückkehr im Vergleich zu den gesamten Migrationsbewegungen in Spanien klein ist – 2025 wurden 1.742 Rückführungen ermöglicht – gilt das Programm laut Behörden als wichtige „Sicherheitsventil“, da die außergewöhnliche Regularisierung die Zahl der Migranten erhöht hat, die nach Abschluss ihrer Verfahren nicht in Spanien bleiben können oder wollen. NGOs wie ACCEM und Cruz Roja berichten von steigender Nachfrage angesichts der hohen Wohnkosten in Madrid und des angespannten Arbeitsmarkts. Für Fachkräfte im Bereich Mobilität ist die Ankündigung relevant, da sie einen teilweise subventionierten Weg für Unternehmen schafft, die Expatriate-Einsätze von Drittstaatsangehörigen mit auslaufenden Aufenthaltsrechten beenden. Arbeitgeber, die die Reisekosten mitfinanzieren, konnten diese historisch gegen Budgets für gesellschaftliche Verantwortung oder in einigen Fällen gegen Unternehmenssteuern anrechnen lassen. Anträge müssen innerhalb von 15 Werktagen nach Veröffentlichung des BOE-Auszugs (voraussichtlich nächste Woche) elektronisch eingereicht werden. Personalabteilungen mit potenziellen Kandidaten sollten schnell mit bevorzugten NGOs zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass einzelne Fälle in die Förderanträge aufgenommen werden, da eine nachträgliche Einbeziehung nach Budgetvergabe selten möglich ist.
Quelle: Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones (Sede Electrónica)

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