
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission veröffentlichte am Montag ein Update, das bestätigt, dass das Ein- und Ausreisesystem (EES) seit dem 10. April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen vollständig in Betrieb ist und bereits über 145 Millionen Ein- und Ausreisen erfasst hat. Der Artikel hebt besonders Reisende hervor, die nicht in der biometrischen Datenbank erfasst werden, insbesondere Inhaber von Langzeitvisa und Aufenthaltstiteln – ein praktischer Punkt für Tausende österreichische Unternehmen, die regelmäßig Drittstaatsangehörige über den Flughafen Wien oder die Landgrenzen rotieren lassen.
Im Rahmen des Systems werden bei Kurzzeitbesuchern aus Nicht-EU-Staaten Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen erfasst, und das Risiko eines Überbleibens wird automatisch berechnet. Dies ersetzt die manuelle Passstempelung, die oft zu Staus in den Ankunftshallen führte. Die österreichische Grenzpolizei berichtet, dass sich die durchschnittlichen Abfertigungszeiten während des Reisepikts im Juni um 20 Sekunden pro Passagier verkürzt haben, allerdings mussten die Fluggesellschaften zusätzliche Selbstbedienungskioske installieren, um Engpässe zu vermeiden.
Die neuen Richtlinien stellen klar, dass Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern mit Aufenthaltstiteln ebenfalls ausgenommen sind – eine Erleichterung für viele Pendler, die in der Slowakei oder Ungarn wohnen und in Niederösterreich oder Wien arbeiten. Allerdings werden kanadische oder japanische Ehepartner von EU-Bürgern ohne Aufenthaltstitel im EES erfasst, was Last-Minute-Geschäftsreisen erschweren könnte, wenn die biometrischen Erfassungsstellen lange Warteschlangen haben.
Reiseverantwortliche sollten ihre Mitarbeiterbriefings aktualisieren, um zwischen Kurzzeitbesuchern, die biometrische Daten liefern müssen, und Langzeitaufenthaltstitelinhabern, die nach einer Dokumentenprüfung durchgewunken werden, zu unterscheiden. Unternehmen, die Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte beschäftigen, sollten sicherstellen, dass diese ihre Aufenthaltstitel auch bei Tagesausflügen mitführen, da das Fehlen der Karte eine EES-Erfassung auslösen und später falsche Überbleibenswarnungen verursachen könnte.
Im Rahmen des Systems werden bei Kurzzeitbesuchern aus Nicht-EU-Staaten Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen erfasst, und das Risiko eines Überbleibens wird automatisch berechnet. Dies ersetzt die manuelle Passstempelung, die oft zu Staus in den Ankunftshallen führte. Die österreichische Grenzpolizei berichtet, dass sich die durchschnittlichen Abfertigungszeiten während des Reisepikts im Juni um 20 Sekunden pro Passagier verkürzt haben, allerdings mussten die Fluggesellschaften zusätzliche Selbstbedienungskioske installieren, um Engpässe zu vermeiden.
Die neuen Richtlinien stellen klar, dass Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern mit Aufenthaltstiteln ebenfalls ausgenommen sind – eine Erleichterung für viele Pendler, die in der Slowakei oder Ungarn wohnen und in Niederösterreich oder Wien arbeiten. Allerdings werden kanadische oder japanische Ehepartner von EU-Bürgern ohne Aufenthaltstitel im EES erfasst, was Last-Minute-Geschäftsreisen erschweren könnte, wenn die biometrischen Erfassungsstellen lange Warteschlangen haben.
Reiseverantwortliche sollten ihre Mitarbeiterbriefings aktualisieren, um zwischen Kurzzeitbesuchern, die biometrische Daten liefern müssen, und Langzeitaufenthaltstitelinhabern, die nach einer Dokumentenprüfung durchgewunken werden, zu unterscheiden. Unternehmen, die Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte beschäftigen, sollten sicherstellen, dass diese ihre Aufenthaltstitel auch bei Tagesausflügen mitführen, da das Fehlen der Karte eine EES-Erfassung auslösen und später falsche Überbleibenswarnungen verursachen könnte.
Quelle: European Commission – DG HOME