
Österreichs neuer Bundeskanzler Christian Stocker nutzte die gemeinsame Pressekonferenz am Montag in Salzburg mit dem griechischen Premierminister Kyriakos Mitsotakis, um die nächste Säule der migrationspolitischen Abschreckungsstrategie Wiens vorzustellen: die Einrichtung sogenannter „Rückführungszentren“ in Drittstaaten bis 2027. Laut Stocker sollen dort Personen untergebracht werden, deren Asylanträge in Österreich endgültig abgelehnt wurden, bis sie in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Das Konzept orientiert sich am britisch-ruandischen Modell und wurde durch den kürzlich verabschiedeten EU-Asyl- und Migrationspakt rechtlich ermöglicht, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, einzeln oder in Kooperation Aufnahme- oder Rückführungszentren außerhalb der Union zu finanzieren. Stocker erklärte, Österreich sondiere bereits Partner im Westbalkan und Nordafrika, und Griechenland werde sich der Koalition anschließen, da beide Länder „nicht dauerhaft unverhältnismäßige Migrationsbelastungen tragen können“. Während die Regierung betont, dass die Zentren die Europäische Menschenrechtskonvention respektieren müssen, warnten NGOs wie Caritas und Asylkoordination Österreich sofort vor „rechtlichen Grauzonen“ und der Gefahr von Kettenabschiebungen. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) begrüßte das Projekt hingegen und argumentierte, dass vorhersehbare und zügige Rückführungsverfahren administrative Kapazitäten für dringend benötigte Fachkräftevisa freisetzen würden. Innenministeriumsstatistiken zeigen für das erste Halbjahr 2026 bereits 9.870 erzwungene und freiwillige Rückführungen – mehr als die 9.100 neuen Asylanträge im gleichen Zeitraum. Diese Umkehr führt die Regierung auf verschärfte Grenzkontrollen und das seit 2025 geltende Aussetzen der meisten Familiennachzugsvisa zurück. Für Arbeitgeber unterstreicht die Ankündigung zwei Trends: Österreich setzt verstärkt auf ein zweigleisiges System mit strengen Kontrollen bei irregulärer Migration, während gleichzeitig qualifizierte Arbeitskräfte über die erweiterte Rot-Weiß-Rot-Karte angeworben werden. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden oder Talente durch das Land bewegen, müssen daher mit schnelleren Abschiebungen bei abgelaufenen Aufenthaltstiteln und verstärkten Kontrollen an den Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn rechnen. Gleichzeitig steht die Verwaltung unter Druck, Fallbearbeiter vom Asyl- in den Bereich der Arbeitsmigration umzuschichten – eine Entwicklung, die Personalabteilungen bei der Beschleunigung von Arbeitserlaubnisverfahren ab 2027 nutzen könnten.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich