
Die spanische Nationalpolizeidirektion (Dirección General de la Policía) veröffentlichte am 28. Juli 2026 stillschweigend eine vollständig überarbeitete Anweisung, die die Vorgehensweise der Beamten bei der Zurückweisung ausländischer Staatsangehöriger an Flughäfen, Seehäfen oder Grenzübergängen neu regelt. Obwohl die Einreiseverweigerung durch das Organische Gesetz 4/2000 und den Schengener Grenzkodex geregelt ist, waren die operativen Anweisungen seit der Einführung des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) im April nicht aktualisiert worden. Die neue Richtlinie stellt klar, dass Reisende, die die Visa-, Finanz- oder Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, nun eine schriftliche Entscheidung erhalten, die – möglichst in ihrer eigenen Sprache – die rechtliche Grundlage der Ablehnung, das Berufungsverfahren sowie das Recht auf kostenlose Rechtsberatung und einen Dolmetscher erläutert. Grenzbeamte müssen den Reisepass mit einem unverwischbaren schwarzen Kreuz stempeln und die betroffene Person in einem speziellen Aufenthaltsbereich unterbringen, bis die früheste Ausreisemöglichkeit besteht. Kann die Ausweisung nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgen, muss der Beamte unverzüglich eine gerichtliche Genehmigung für eine vorübergehende Unterbringung in nicht-justiziellen Einrichtungen einholen, die soziale, rechtliche und medizinische Unterstützung bieten. Eine wichtige Neuerung ist die verpflichtende Benachrichtigung sowohl des spanischen Außenministeriums als auch der Botschaft oder des Konsulats des Reisenden bei erforderlicher Inhaftierung – eine Maßnahme, die den konsularischen Zugang verbessern und Klagen wegen Verfahrensfehlern reduzieren soll. Die Anweisung verweist zudem auf das Königliche Dekret 1155/2024, das in diesem Jahr in Kraft trat und Fristen sowie Berufungsmöglichkeiten an die neuen spanischen Einwanderungsbestimmungen anpasst. Für Teams im Bereich Unternehmensmobilität ist das Update eine Erinnerung, vor der Einreise sicherzustellen, dass Besucher Nachweise über Unterkunft, Rückflugtickets und finanzielle Mittel (derzeit 121,10 € pro Person und Tag) vorlegen können. Eine unzureichende Vorbereitung kann nun zu einer schnelleren und umfassender dokumentierten Ablehnung führen, was zukünftige Schengen-Reisen erschweren könnte, da jede Ablehnung automatisch in der gemeinsamen EES-Datenbank gespeichert wird. Personalverantwortliche sollten Reisende, insbesondere Kurzzeitkräfte und Veranstaltungsteilnehmer, über die strengeren Kontrollen an der Grenze informieren und sicherstellen, dass rund um die Uhr Rechtsbeistand im Notfall verfügbar ist.