
Nur wenige Stunden nach Italiens Ankündigung überschlugen sich die Reise-Foren mit Fragen von Drittstaatsangehörigen, die über Einreise-Schengen-Visa verfügen, die von spanischen Konsulaten ausgestellt wurden. Da diese Visa technisch für den gesamten Schengen-Raum gültig sind, konnten Inhaber bisher problemlos von Madrid nach Rom fliegen, ohne den Schengen-Raum erneut zu betreten. Nach den neuen italienischen Regeln gilt diese Reise jedoch nun als Grenzübertritt ins Außengebiet. Den Fluggesellschaften vorliegende Anweisungen der Grenzpolizei besagen, dass Visa, die von einem Schengen-Staat ausgestellt wurden, weiterhin gültig sind, die Beamten jedoch „verstärkte Verhältnismäßigkeitsprüfungen“ hinsichtlich Aufenthaltszweck und finanzieller Mittel durchführen können. Reisende berichten in den Foren r/SchengenVisa und r/ItalyTravel, dass sie nun Hotelbuchungen und Rückflugtickets vorlegen müssen, die bei inner-schengenischen Reisen bisher nicht verlangt wurden. Einwanderungsanwälte in Mailand raten ihren Mandanten, Nachweise über die Mehrfacheinreiseberechtigung ihres Visums mitzuführen; Inhaber von Einreise-Visa könnten die Beförderung verweigert werden, wenn ihr erster Einreisestempel bereits bei der Ankunft in Spanien verwendet wurde. Italienische Konsulate im Ausland haben bislang keine offiziellen Klarstellungen veröffentlicht. Bis dahin sollten Firmen-Reiseabteilungen nicht-EU-Mitarbeiter anweisen, Beschäftigungsnachweise, Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel mitzuführen. Die Verwirrung zeigt die komplexen Compliance-Herausforderungen, die entstehen, wenn ein Schengen-Staat einen anderen faktisch als Nicht-Schengen-Gebiet behandelt. Sollte die Regelung bestehen bleiben, müssen Unternehmen möglicherweise mit Kosten für Visauprades oder Umleitungen über Frankreich oder die Schweiz rechnen, wo die Kontrollen unverändert bleiben.
Quelle: r/SchengenVisa travel forum