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Italien setzt Schengen-Freizügigkeit mit Spanien vorübergehend aus und führt Grenzkontrollen wieder ein

Aug. 2, 2026
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Italien setzt Schengen-Freizügigkeit mit Spanien vorübergehend aus und führt Grenzkontrollen wieder ein
Italien hat die Artikel 25-27 des Schengener Grenzkodexes angewandt, um die Passkontrollen auf allen Luft- und Seeverbindungen mit Spanien wieder einzuführen, nachdem am 30. Juli schätzungsweise 60.000 Migranten massenhaft in die spanische Exklave Ceuta eingereist sind. Die Anordnung des Innenministeriums, die am späten 31. Juli unterzeichnet wurde, trat am 1. August um 00:01 Uhr in Kraft und gilt zunächst für zehn Tage, mit der Möglichkeit, sie in 20-Tage-Abschnitten bis zu maximal zwei Monaten zu verlängern. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bezeichnete die Maßnahme als „außerordentliche, verhältnismäßige Maßnahme zur Wahrung der nationalen Sicherheit“ und zur Verhinderung von Sekundärbewegungen aus Spanien.

Operativ wurden die Flüge nach Spanien über Nacht aus den Schengen-B-Piers verlegt. Am Flughafen Rom-Fiumicino Terminal 1 wurden die Fluggesellschaften angewiesen, die Nicht-Schengen-Gates C31-C45 zu nutzen, was bei der Ankunft eine vollständige Dokumentenkontrolle erfordert. Fährbetreiber in Civitavecchia, Genua und Cagliari erhielten ähnliche Anweisungen; Passagiere, die von Barcelona oder Valencia ablegen, müssen nun vor dem Einsteigen und erneut bei der Ankunft in Italien Pässe und gegebenenfalls Schengen-Visa vorlegen. Die Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) forderte die Airlines auf, Reisende zu bitten, mindestens 90 Minuten früher als üblich am Flughafen zu sein.

Italien setzt Schengen-Freizügigkeit mit Spanien vorübergehend aus und führt Grenzkontrollen wieder ein


Politisch erhöht dieser Schritt den Druck auf Madrid und Brüssel. Italien hat seit 2023 bereits sechsmal Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Frankreich wiedereingeführt; die Ausweitung der Kontrollen auf eine inner-schengenerische See- und Luftgrenze ist beispiellos. Kritiker bemängeln, dass die Maßnahme gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoße, da Ceuta außerhalb des europäischen Festlands liegt und keine Belege dafür vorliegen, dass die Einreisenden das spanische Festland oder gar Italien erreicht haben. Wirtschaftsverbände warnten vor „sofortigen Reibungen“ in einem Markt mit einem jährlichen Handelsvolumen von 44 Milliarden Euro und 12 Millionen Freizeitreisen in beide Richtungen.

Für Mobilitätsmanager sind die praktischen Folgen klar: Reisende aus Spanien – selbst wenn sie nur über Madrid oder Barcelona durchreisen – müssen sich bei der Ankunft in Italien auf eine vollständige Einwanderungskontrolle einstellen, inklusive möglicher Befragungen zum Aufenthaltszweck, Nachweisen zur Unterkunft und finanziellen Mitteln. EU-Bürger behalten ihr Einreiserecht, müssen aber mit längeren Wartezeiten rechnen; Drittstaatsangehörige müssen sicherstellen, dass ihr Schengen-Visum für Mehrfacheinreisen gültig ist. Arbeitgeber sollten ihre Reiserichtlinien aktualisieren und Mitarbeiter auf mögliche Verzögerungen, insbesondere an Drehkreuzflughäfen, hinweisen.

Obwohl die Anordnung betont, dass sie „vorübergehend und gezielt“ sei, zeigt die Erfahrung, dass einmal wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen Monate andauern können. Multinationale Unternehmen mit europaweiten Einsätzen sollten daher Pufferzeiten in Reisepläne einbauen, weitere italienische Verordnungen beobachten und gegebenenfalls alternative Routen über Frankreich oder die Schweiz in Betracht ziehen, wenn Zeitkritikalität besteht.
Quelle: Associated Press / Cadena SER

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