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Die Schweiz digitalisiert das gewöhnliche Einbürgerungsverfahren und reduziert den Papieraufwand für Antragsteller.

Aug. 2, 2026
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Die Schweiz digitalisiert das gewöhnliche Einbürgerungsverfahren und reduziert den Papieraufwand für Antragsteller.
Ab dem 1. August 2026 stellen das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die kantonalen Behörden den Ablauf der ordentlichen Einbürgerung vollständig auf eine digitale Plattform um. Bisher verschickten die Kantone umfangreiche Papierakten zur Bundesbewilligung nach Bern, was den Prozess um sechs bis acht Wochen verlängern konnte. Im neuen System laden die kantonalen Sachbearbeiter die vollständigen Unterlagen – einschließlich Hintergrundprüfungen, Sprachzertifikaten und Integrationsberichten – über ein sicheres Portal hoch. SEM-Mitarbeitende können Rückfragen stellen oder Entscheidungen elektronisch übermitteln, während die Antragstellenden automatisch benachrichtigt werden.

Der Bundesrat erklärt, dass die Umstellung jährlich zwei Millionen Franken an Porto- und Scan-Kosten einspart und die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten um „mindestens einen Monat“ verkürzt. Für Arbeitgeber ist die Modernisierung mehr als nur eine administrative Vereinfachung: Viele Mitarbeitende mit B- oder C-Bewilligungen beantragen nach Jahren im Ausland die Staatsbürgerschaft; schnellere Bewilligungen verkürzen die Phase der Unsicherheit, in der Reisen in bestimmte Länder erschwert sind und Doppelbesteuerungsabkommen nicht voll genutzt werden können. Global Mobility Manager können zudem den Status der unterstützten Anträge in Echtzeit verfolgen, was die Personalplanung verbessert.

Die Schweiz digitalisiert das gewöhnliche Einbürgerungsverfahren und reduziert den Papieraufwand für Antragsteller.


Einwanderungsrechtler betonen, dass die Anforderungen – Mindestaufenthalt, Integrationskriterien und Gemeindegespräche – unverändert bleiben. Die Kantone müssen weiterhin eigene Verfügungen erlassen, und das dreistufige föderale System sorgt für lokale Unterschiede. Dennoch erwarten sie, dass die digitalen Akten es den Gemeinden erschweren, Fälle unnötig zu verzögern, was zu mehr Einheitlichkeit im ganzen Land führt. Antragstellende sollten Originaldiplome und Sprachnachweise frühzeitig einscannen und hochladen, da unvollständige digitale Akten ohne Warteschlangen zurückgewiesen werden. Das SEM warnt, dass die Datenqualität streng kontrolliert wird, da maschinenlesbare Dateien direkt in das zentrale Ausländerregister eingespeist werden.

Insgesamt soll die Reform den Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft für langfristig ansässige Ausländer und ihre Arbeitgeber transparenter und planbarer machen.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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