
Ab dem 1. August 2026 können alle, die die ordentliche Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen, ihren Antrag vollständig online einreichen und den Bearbeitungsstand verfolgen. Damit endet eine jahrzehntelange papierbasierte Korrespondenz zwischen den Kantonen und dem Staatssekretariat für Migration (SEM). Im neuen System laden die kantonalen Behörden die Antragsunterlagen – darunter Sprachzertifikate, Integrationsberichte und polizeiliche Führungszeugnisse – direkt auf ein sicheres Bundesportal hoch. SEM-Analysten prüfen die Akten elektronisch, fordern bei Bedarf zusätzliche Informationen über das Portal an und erteilen digitale Bewilligungen oder Ablehnungen, die die Kantone automatisch an die Antragsteller weiterleiten können. Das SEM rechnet damit, dass die Reform die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten auf Bundesebene um zwei Monate verkürzt, die Portokosten um jährlich 1,4 Millionen CHF senkt und die Datenqualität verbessert, da keine Informationen mehr aus eingescannten PDFs manuell übertragen werden müssen. Für die Antragsteller bietet das Portal rund um die Uhr Einblick in den Bearbeitungsstand, eine zeitgestempelte Nachverfolgung aller Anfragen sowie die Möglichkeit, fehlende Dokumente sofort hochzuladen – Funktionen, die von im Ausland lebenden Auswanderern seit langem gefordert werden. Die Kantone haben in den letzten sechs Monaten in Schulungen und Schnittstellen-Updates investiert; Zürich und Waadt führten im Mai Pilotläufe durch, bei denen über 600 Fälle ohne größere technische Probleme bearbeitet wurden. Migrationsanwälte betonen, dass die digitale Umstellung besonders mobilen Fachkräften zugutekommt, da Postverzögerungen bei internationalen Einsätzen entfallen und dringende SEM-Anfragen nicht mehr in unbeaufsichtigten Briefkästen liegen bleiben. Die Reform ist Teil der umfassenderen Schweizer Agenda „Digitale Verwaltung 2030“ und folgt auf die Einführung eines elektronischen Systems zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige im vergangenen Jahr. Während Interessenverbände die Effizienzsteigerungen begrüßen, betonen sie, dass digitale Zugänglichkeit durch Offline-Unterstützung für ältere oder weniger gebildete Antragsteller ergänzt werden muss. Das SEM hat zugesichert, weiterhin mit Personal besetzte Helpdesks anzubieten und in „begründeten Ausnahmefällen“ auch Papieranträge zu akzeptieren.
Quelle: SWI swissinfo.ch
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