
Das Kontingentsystem der Schweiz für Drittstaatsangehörige wurde am 1. Januar 2026 stillschweigend neu gestartet, doch erst jetzt spüren die globalen Mobilitätsteams den Druck zur Jahresmitte. Ein am 24. Juli veröffentlichter Artikel von Richmond Chambers Switzerland warnt Arbeitgeber davor, Verträge mit Talenten aus Nicht-EU/EFTA-Staaten abzuschließen, ohne zuvor die kantonalen Kontingentverfügbarkeiten zu prüfen – sonst drohen kritische Starttermine zu verpassen.
Der Bundesrat hat die Kontingentobergrenzen für 2026 unverändert bei 4.500 B-Bewilligungen und 4.000 L-Bewilligungen belassen, von denen lediglich 1.250 B- und 2.000 L-Bewilligungen an die Kantone verteilt wurden. Der Rest verbleibt in einer streng kontrollierten Bundesreserve. Da die Gesuche chronologisch bearbeitet werden, haben viele Kantone ihr lokales Kontingent für das dritte Quartal bereits ausgeschöpft oder eingefroren.
Der Artikel erklärt, dass eine „Kontingenteinheit“ lediglich eine administrative Reservierung darstellt – sie ist keine Arbeitsbewilligung. Arbeitgeber müssen weiterhin Gehaltsgleichheit, Arbeitsmarktsuche, berufliche Qualifikationen und wirtschaftliches Interesse gemäß dem Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit nachweisen. Selbst bei verfügbarem Kontingent werden schwache Dossiers inzwischen routinemäßig auf kantonaler Ebene aussortiert, bevor sie das Staatssekretariat für Migration (SEM) erreichen.
Das Timing ist daher entscheidend. Die Kantone übermitteln genehmigte Fälle monatlich an das SEM; die SEM-Genehmigung kann zwei bis vier Wochen dauern, und visapflichtige Personen müssen vor der Einreise noch ein D-Visum beantragen. Bei Anträgen gegen Jahresende kann der gesamte Prozess ins Stocken geraten, bis die Bundesreserve zusätzliche Kontingente freigibt – ein Verfahren, das Investitionen und strategischen Projekten Vorrang einräumt.
Arbeitgeber, die keine zwei- bis dreimonatigen Puffer in ihre Projektpläne eingebaut haben, müssen möglicherweise Starttermine neu verhandeln, Remote-Arbeit aus dem Ausland organisieren oder Personal umverteilen. Um Risiken zu minimieren, empfiehlt der Artikel HR- und Mobilitätsverantwortlichen, „rückwärts vom vertraglichen Startdatum“ zu planen: den richtigen Weg (B- oder L-Bewilligung) festlegen, den zuständigen Kanton identifizieren, Nachweise frühzeitig vorbereiten und gegebenenfalls frühzeitig eine Reservierung des Kontingents beantragen.
Zudem erinnert der Artikel multinationale Unternehmen daran, dass innerbetriebliche Versetzungen, grenzüberschreitende Dienstleistungen und UK-Kategorien nach dem Brexit einer anderen Kontingentlogik folgen und nicht unter dem Sammelbegriff „Nicht-EU-Einstellungen“ zusammengefasst werden sollten.
Für Unternehmen, die auf Ankünfte im Juli und August setzen, ist diese Halbjahresbilanz ein wichtiger Weckruf. Frühzeitige strategische Planung – statt hektischem Last-Minute-Handeln – bleibt der einzige verlässliche Weg, um Schweizer Expansions- und Entsendetermine in einem kontingentbeschränkten Jahr einzuhalten.
Der Bundesrat hat die Kontingentobergrenzen für 2026 unverändert bei 4.500 B-Bewilligungen und 4.000 L-Bewilligungen belassen, von denen lediglich 1.250 B- und 2.000 L-Bewilligungen an die Kantone verteilt wurden. Der Rest verbleibt in einer streng kontrollierten Bundesreserve. Da die Gesuche chronologisch bearbeitet werden, haben viele Kantone ihr lokales Kontingent für das dritte Quartal bereits ausgeschöpft oder eingefroren.
Der Artikel erklärt, dass eine „Kontingenteinheit“ lediglich eine administrative Reservierung darstellt – sie ist keine Arbeitsbewilligung. Arbeitgeber müssen weiterhin Gehaltsgleichheit, Arbeitsmarktsuche, berufliche Qualifikationen und wirtschaftliches Interesse gemäß dem Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit nachweisen. Selbst bei verfügbarem Kontingent werden schwache Dossiers inzwischen routinemäßig auf kantonaler Ebene aussortiert, bevor sie das Staatssekretariat für Migration (SEM) erreichen.
Das Timing ist daher entscheidend. Die Kantone übermitteln genehmigte Fälle monatlich an das SEM; die SEM-Genehmigung kann zwei bis vier Wochen dauern, und visapflichtige Personen müssen vor der Einreise noch ein D-Visum beantragen. Bei Anträgen gegen Jahresende kann der gesamte Prozess ins Stocken geraten, bis die Bundesreserve zusätzliche Kontingente freigibt – ein Verfahren, das Investitionen und strategischen Projekten Vorrang einräumt.
Arbeitgeber, die keine zwei- bis dreimonatigen Puffer in ihre Projektpläne eingebaut haben, müssen möglicherweise Starttermine neu verhandeln, Remote-Arbeit aus dem Ausland organisieren oder Personal umverteilen. Um Risiken zu minimieren, empfiehlt der Artikel HR- und Mobilitätsverantwortlichen, „rückwärts vom vertraglichen Startdatum“ zu planen: den richtigen Weg (B- oder L-Bewilligung) festlegen, den zuständigen Kanton identifizieren, Nachweise frühzeitig vorbereiten und gegebenenfalls frühzeitig eine Reservierung des Kontingents beantragen.
Zudem erinnert der Artikel multinationale Unternehmen daran, dass innerbetriebliche Versetzungen, grenzüberschreitende Dienstleistungen und UK-Kategorien nach dem Brexit einer anderen Kontingentlogik folgen und nicht unter dem Sammelbegriff „Nicht-EU-Einstellungen“ zusammengefasst werden sollten.
Für Unternehmen, die auf Ankünfte im Juli und August setzen, ist diese Halbjahresbilanz ein wichtiger Weckruf. Frühzeitige strategische Planung – statt hektischem Last-Minute-Handeln – bleibt der einzige verlässliche Weg, um Schweizer Expansions- und Entsendetermine in einem kontingentbeschränkten Jahr einzuhalten.
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