
Der französische Senat hat stillschweigend seine Gesetzgebungsakte zum Gesetzentwurf aktualisiert, der der Regierung ermöglichen soll, große Teile des Einwanderungsgesetzes per Verordnung neu zu regeln, um den EU-Migrations- und Asylpakt umzusetzen. Die Webseite, mit dem Vermerk „Seite aktualisiert am 15. September 2026“, enthält nun neue Anhänge zur Folgenabschätzung sowie einen Zeitplan für begleitende Verordnungen, die im ersten Quartal 2027 erwartet werden.
Laut Entwurf erhalten die Ministerien Befugnisse zur Digitalisierung der Asylverfahren, Verkürzung der Berufungsfristen und zur Einrichtung eines einheitlichen „Mobilitätskontos“ für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, angelehnt an das EU-Talentpool-Pilotprojekt. Das Innenministerium erklärt, dass die Verordnungen auch die Datenweitergabe mit EES und Eurodac angleichen werden, um der Grenzpolizei schnelleren Zugriff auf Überziehungswarnungen zu ermöglichen.
Berater für Unternehmensmigration bewerten das Gesetz als gemischtes Paket. Positiv hervorzuheben ist der vorgeschlagene „Passeport Compétences+“, der sieben bestehende Aufenthaltstitel in einen vierjährigen Status zusammenführt und so den Verwaltungsaufwand für Personalabteilungen reduziert. Allerdings erhöhen neue Sanktionen – bis zu 100.000 Euro bei fahrlässigen Entsendemeldungen – die Anforderungen an Dienstleister, die Personal nach Frankreich entsenden.
Das beschleunigte Verfahren könnte dazu führen, dass der Text noch vor Jahresende das Parlament passiert, wonach die Regierung sechs Monate Zeit hat, die Durchführungsverordnungen zu erlassen. Unternehmen, die für 2027 Umzugsprojekte planen, sollten daher die bestehenden Aufenthaltstitelkategorien mit dem zukünftigen Rahmen abgleichen und mögliche Gebührenerhöhungen aus den Anhängen einkalkulieren.
Beobachter sehen in der Aktualisierung ein politisches Signal trotz des vollen Terminkalenders vor der Präsidentschaftswahl. Die Angleichung an den EU-Pakt ist zudem entscheidend, damit Frankreich weiterhin von 650 Millionen Euro aus dem Innenressort für den Ausbau der Aufnahmeinfrastruktur und digitale Grenzsysteme profitieren kann.
Laut Entwurf erhalten die Ministerien Befugnisse zur Digitalisierung der Asylverfahren, Verkürzung der Berufungsfristen und zur Einrichtung eines einheitlichen „Mobilitätskontos“ für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, angelehnt an das EU-Talentpool-Pilotprojekt. Das Innenministerium erklärt, dass die Verordnungen auch die Datenweitergabe mit EES und Eurodac angleichen werden, um der Grenzpolizei schnelleren Zugriff auf Überziehungswarnungen zu ermöglichen.
Berater für Unternehmensmigration bewerten das Gesetz als gemischtes Paket. Positiv hervorzuheben ist der vorgeschlagene „Passeport Compétences+“, der sieben bestehende Aufenthaltstitel in einen vierjährigen Status zusammenführt und so den Verwaltungsaufwand für Personalabteilungen reduziert. Allerdings erhöhen neue Sanktionen – bis zu 100.000 Euro bei fahrlässigen Entsendemeldungen – die Anforderungen an Dienstleister, die Personal nach Frankreich entsenden.
Das beschleunigte Verfahren könnte dazu führen, dass der Text noch vor Jahresende das Parlament passiert, wonach die Regierung sechs Monate Zeit hat, die Durchführungsverordnungen zu erlassen. Unternehmen, die für 2027 Umzugsprojekte planen, sollten daher die bestehenden Aufenthaltstitelkategorien mit dem zukünftigen Rahmen abgleichen und mögliche Gebührenerhöhungen aus den Anhängen einkalkulieren.
Beobachter sehen in der Aktualisierung ein politisches Signal trotz des vollen Terminkalenders vor der Präsidentschaftswahl. Die Angleichung an den EU-Pakt ist zudem entscheidend, damit Frankreich weiterhin von 650 Millionen Euro aus dem Innenressort für den Ausbau der Aufnahmeinfrastruktur und digitale Grenzsysteme profitieren kann.
Quelle: French Senate