
Die elektronische Zentrale der Nationalpolizei aktualisierte am 19. September ihren Bereich für Ausländerangelegenheiten und führte ein neues „Vorläufiges Identifikationsdokument“ für ausländische Personen ohne Papiere ein, die keine Dokumente aus ihrem Herkunftsland erhalten können. Dieses Dokument erlaubt einen dreimonatigen legalen Aufenthalt, während Hintergrundprüfungen durchgeführt werden. Antragsteller müssen persönlich in einer Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle erscheinen und die Gebühr von 12,00 € für das Formular Modelo 790-012 entrichten. Die Änderung setzt die im April 2026 in Kraft getretene Reform der spanischen Einwanderungsbestimmungen um, die einen außergewöhnlichen Regularisierungsweg für schwer dokumentierbare Fälle geschaffen hat. Durch die vollständige Integration des Antragsverfahrens in das elektronische System der Polizei will Madrid Warteschlangen verkürzen und den Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen für besonders schutzbedürftige Personen beschleunigen. Für Arbeitgeber bedeutet das vorläufige Ausweisdokument nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis, sondern regelt lediglich den Aufenthalt und ist Voraussetzung für spätere außergewöhnliche Aufenthaltserlaubnisse. Mobility-Teams in Unternehmen sollten die Personalabteilungen darüber informieren, dass Bewerber mit diesem Dokument vor Arbeitsbeginn weiterhin eine gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass auf der Polizeiseite ausdrücklich Fristen für Rechtsmittel genannt werden, sodass Ablehnungen innerhalb eines Monats (Verwaltungsüberprüfung) oder innerhalb von zwei Monaten (verwaltungsgerichtliche Klage) angefochten werden können.