
Die polnische Grenzschutzbehörde hat eine wichtige Mitteilung veröffentlicht, in der sie ukrainische Staatsangehörige daran erinnert, dass diejenigen, die ihre Ausweisdokumente nicht bis zum 31. August überprüft haben, am 1. September 2026 automatisch ihren temporären Schutzstatus „UKR“ verloren haben. Betroffene Personen wurden als „NUE“ (nicht verifiziert) eingestuft, was den Zugang zu Arbeitsmarktprivilegien, Sozialleistungen und dem visafreien Reisen innerhalb des Schengen-Raums entzieht. Um den Schutz wiederzuerlangen, müssen Ukrainer einen gültigen biometrischen Reisepass an einer ausgewiesenen Grenzschutzstelle vorlegen, aktualisierte persönliche Daten einreichen und erneut eine PESEL-Nummer beantragen. Die Behörde betont, dass ab Oktober verstärkte Arbeitsplatzkontrollen stattfinden werden und Arbeitgeber mit Bußgeldern von bis zu 30.000 PLN rechnen müssen, wenn sie Personen ohne gültigen Status beschäftigen. Studierende und Forschende, deren Status abgelaufen ist, riskieren den Verlust der Hochschulzulassung, sofern sie ihren Aufenthalt nicht innerhalb von 30 Tagen legalisieren. Diese Klarstellung folgt auf Berichte, wonach Ukrainern das Boarding bei Inlandsflügen verweigert oder Probleme bei Bankfilialen aufgrund deaktivierter PESEL-Nummern entstanden sind. NGOs warnen, dass die neuen Regelungen einige Geflüchtete in die Schattenwirtschaft drängen könnten. Unternehmen mit ukrainischen Mitarbeitenden in Polen sollten die Personalunterlagen prüfen, Verifizierungstermine planen und mögliche Lücken in der Sozialversicherung einkalkulieren. Unterlassen sie dies, drohen Verwaltungsstrafen und Verzögerungen bei Projekten.
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