
EasyJet-Passagiere auf der Strecke zwischen der Schweiz und Portugal müssen Anfang Oktober mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen. Die portugiesische Kabinengewerkschaft SNPVAC hat einen fünftägigen Streik vom 2. bis 6. Oktober 2026 angekündigt. Laut EasyJet-Streikankündigung sind Abflüge von Lissabon, Porto und Faro sowie Rückflüge nach Basel-Mulhouse, Zürich und Genf betroffen. Das Schweizer Reiseportal Travelnews.ch berichtet, dass die Airline bereits mehrere Flüge aus dem Buchungssystem genommen hat und betroffene Kunden proaktiv per E-Mail über Umbuchungs- oder Erstattungsoptionen informiert. Die portugiesischen Crews fordern eine Lohnanpassung, die mit der Inflation Schritt hält, sowie bessere Dienstplangarantien.
EasyJet – nach Sitzplatzkapazität der zweitgrößte Kurzstreckenanbieter in der Schweiz – zeigt sich „enttäuscht“ über den Streikaufruf, will aber so viele Flüge wie „vernünftigerweise möglich“ durchführen, indem Standby-Crews außerhalb Portugals eingesetzt und verfügbare Wet-Lease-Kapazitäten genutzt werden. Dennoch schätzen Analysten des Luftfahrtdaten-Spezialisten OAG, dass bis zu 14.000 Sitzplätze auf der Schweiz-Portugal-Strecke in diesem Zeitraum ausfallen könnten.
Für Geschäftsreisende ist der Zeitpunkt ungünstig: Der Streik fällt in die letzte Woche der Herbst-Budgetierungsphase, in der Schweizer Unternehmen traditionell Werksbesuche und Lieferantenaudits auf der Iberischen Halbinsel durchführen. Firmen mit zeitkritischen Personaleinsätzen wird empfohlen, auf alternative Airlines über Madrid oder Barcelona auszuweichen oder den Zürich-Porto-Service der Lufthansa Group, betrieben von SWISS und Edelweiss, in Betracht zu ziehen.
Der Streik verdeutlicht zudem die Verwundbarkeit der stark internationalisierten Schweizer Wirtschaft gegenüber Arbeitskämpfen im Ausland. Da mehr als 40 % des Passagierverkehrs am Flughafen Zürich von Billigfluggesellschaften stammen, werden Reiseverantwortliche aufgefordert, ihre Notfallpläne aktuell zu halten. Experten raten: (1) die EasyJet Flight Tracker-App täglich zu überwachen; (2) enge Anschlussflüge innerhalb des Schengen-Raums zu vermeiden, wenn Weiterreisen zwingend sind; und (3) Mitarbeiter daran zu erinnern, dass EU261-Entschädigungen bei Streiks von Airline-Personal außerhalb des Abfluglandes nicht gelten.
Blick in die Zukunft: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat angekündigt, die Pünktlichkeit der Flüge im Winterflugplan genau zu beobachten. Sollten die Ausfälle über den angekündigten Zeitraum hinausgehen, könnte die Behörde EasyJet zur Abgabe von Start- und Landerechten verpflichten, um eine Mindestverbindung zwischen der Schweiz und wichtigen EU-Märkten sicherzustellen.
EasyJet – nach Sitzplatzkapazität der zweitgrößte Kurzstreckenanbieter in der Schweiz – zeigt sich „enttäuscht“ über den Streikaufruf, will aber so viele Flüge wie „vernünftigerweise möglich“ durchführen, indem Standby-Crews außerhalb Portugals eingesetzt und verfügbare Wet-Lease-Kapazitäten genutzt werden. Dennoch schätzen Analysten des Luftfahrtdaten-Spezialisten OAG, dass bis zu 14.000 Sitzplätze auf der Schweiz-Portugal-Strecke in diesem Zeitraum ausfallen könnten.
Für Geschäftsreisende ist der Zeitpunkt ungünstig: Der Streik fällt in die letzte Woche der Herbst-Budgetierungsphase, in der Schweizer Unternehmen traditionell Werksbesuche und Lieferantenaudits auf der Iberischen Halbinsel durchführen. Firmen mit zeitkritischen Personaleinsätzen wird empfohlen, auf alternative Airlines über Madrid oder Barcelona auszuweichen oder den Zürich-Porto-Service der Lufthansa Group, betrieben von SWISS und Edelweiss, in Betracht zu ziehen.
Der Streik verdeutlicht zudem die Verwundbarkeit der stark internationalisierten Schweizer Wirtschaft gegenüber Arbeitskämpfen im Ausland. Da mehr als 40 % des Passagierverkehrs am Flughafen Zürich von Billigfluggesellschaften stammen, werden Reiseverantwortliche aufgefordert, ihre Notfallpläne aktuell zu halten. Experten raten: (1) die EasyJet Flight Tracker-App täglich zu überwachen; (2) enge Anschlussflüge innerhalb des Schengen-Raums zu vermeiden, wenn Weiterreisen zwingend sind; und (3) Mitarbeiter daran zu erinnern, dass EU261-Entschädigungen bei Streiks von Airline-Personal außerhalb des Abfluglandes nicht gelten.
Blick in die Zukunft: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat angekündigt, die Pünktlichkeit der Flüge im Winterflugplan genau zu beobachten. Sollten die Ausfälle über den angekündigten Zeitraum hinausgehen, könnte die Behörde EasyJet zur Abgabe von Start- und Landerechten verpflichten, um eine Mindestverbindung zwischen der Schweiz und wichtigen EU-Märkten sicherzustellen.
Quelle: Travelnews.ch
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