
Geschäftsreisende, die in den Alpen-, Pyrenäen- und Zentralmassiv-Regionen Frankreichs mit dem Auto unterwegs sind, sollten eine seit dem 1. November geltende Sicherheitsvorschrift beachten: Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern müssen bis zum 31. März 2026 mit Winterreifen gekennzeichnet nach 3PMSF ausgestattet sein oder Schneeketten beziehungsweise textile „Schneesocken“ mitführen.
Die im Rahmen des Montagne-Gesetzes von 2021 eingeführte Pflicht gilt in 34 Départements und betrifft sowohl Firmenfahrzeuge als auch Mietwagen. Die Polizei ist befugt, Bußgelder in Höhe von 135 Euro vor Ort zu verhängen und kann Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Ausrüstung von Bergpässen ausschließen, was Besuche von Skiresort-Projekten oder Wasserkraftanlagen erheblich erschweren kann.
Große Mietwagenanbieter an den Flughäfen Lyon und Genf haben ihre Flotten bereits umgerüstet, doch Mobilitätsmanager sollten bei der Buchung die Zusatzkosten für Winterreifen einkalkulieren. Mitarbeiter, die französisch zugelassene Leasingfahrzeuge nutzen, müssen von ihren Flottenanbietern eine Bescheinigung über die Einhaltung der Vorschrift vorlegen. Für Expatriates, die mit privaten Fahrzeugen umziehen, warnen Versicherer, dass Schadensansprüche abgelehnt werden können, wenn Unfälle auf nicht entsprechend ausgerüsteten Straßen passieren.
Das Verkehrsministerium hat eine englischsprachige Webseite mit einer Liste der betroffenen Gemeinden eingerichtet, und die Navigations-App Waze zeigt nun Pop-ups an, sobald man in eine Pflichtzone einfährt. Unternehmen sollten Routenplanungsleitfäden verteilen und zusätzliche Fahrzeit einplanen – das Anlegen von Schneeketten kann bei frostigen Bedingungen bis zu 20 Minuten dauern.
Obwohl die Regelung in erster Linie der Sicherheit dient, berührt sie auch die globale Mobilität, da viele Entsandte während ihres Aufenthalts in Frankreich Wohn- oder Freizeitorte in den Bergen wählen. Eine frühzeitige Information vermeidet hektische Last-Minute-Vorbereitungen und sichert die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.
Die im Rahmen des Montagne-Gesetzes von 2021 eingeführte Pflicht gilt in 34 Départements und betrifft sowohl Firmenfahrzeuge als auch Mietwagen. Die Polizei ist befugt, Bußgelder in Höhe von 135 Euro vor Ort zu verhängen und kann Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Ausrüstung von Bergpässen ausschließen, was Besuche von Skiresort-Projekten oder Wasserkraftanlagen erheblich erschweren kann.
Große Mietwagenanbieter an den Flughäfen Lyon und Genf haben ihre Flotten bereits umgerüstet, doch Mobilitätsmanager sollten bei der Buchung die Zusatzkosten für Winterreifen einkalkulieren. Mitarbeiter, die französisch zugelassene Leasingfahrzeuge nutzen, müssen von ihren Flottenanbietern eine Bescheinigung über die Einhaltung der Vorschrift vorlegen. Für Expatriates, die mit privaten Fahrzeugen umziehen, warnen Versicherer, dass Schadensansprüche abgelehnt werden können, wenn Unfälle auf nicht entsprechend ausgerüsteten Straßen passieren.
Das Verkehrsministerium hat eine englischsprachige Webseite mit einer Liste der betroffenen Gemeinden eingerichtet, und die Navigations-App Waze zeigt nun Pop-ups an, sobald man in eine Pflichtzone einfährt. Unternehmen sollten Routenplanungsleitfäden verteilen und zusätzliche Fahrzeit einplanen – das Anlegen von Schneeketten kann bei frostigen Bedingungen bis zu 20 Minuten dauern.
Obwohl die Regelung in erster Linie der Sicherheit dient, berührt sie auch die globale Mobilität, da viele Entsandte während ihres Aufenthalts in Frankreich Wohn- oder Freizeitorte in den Bergen wählen. Eine frühzeitige Information vermeidet hektische Last-Minute-Vorbereitungen und sichert die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.
Quelle: The Connexion
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