
In einer überraschenden Ankündigung am Sonntag bestätigte das tschechische Kabinett, dass es dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für sichere, geordnete und reguläre Migration nicht beitreten wird. Ministerpräsident Andrej Babiš erklärte gegenüber Journalisten, dass das unverbindliche Abkommen „Migration als ein grundlegendes Menschenrecht definiert“ und die Fähigkeit des Landes, eigene Zulassungsregeln festzulegen, untergraben könnte. Mit dieser Entscheidung reiht sich Tschechien als jüngstes EU-Mitglied – nach Ungarn und Österreich – in die Reihe der Staaten ein, die das Abkommen ablehnen. Dieses soll auf einer Ministerkonferenz am 10. und 11. Dezember 2025 in Marrakesch verabschiedet werden.
Obwohl der Pakt keine Durchsetzungsmechanismen enthält, hat der Schritt aus Prag politische Bedeutung. Babiš führt eine Koalition, die mit dem Versprechen strengerer Grenzkontrollen gewählt wurde, und kritisiert Brüssel für eine Überdehnung seiner Kompetenzen in der Migrationspolitik. Mit der Ablehnung des Pakts distanziert sich die Regierung von EU-Partnern, die das Abkommen weiterhin unterstützen, und signalisiert eine unilateralere Vorgehensweise bei Arbeits- und humanitären Einreisen.
Aus Sicht der Wirtschaftsmobilität ist die Botschaft zwiespältig. Einerseits erwarten multinationale Unternehmen, die auf innerbetriebliche Versetzungen und hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen sind, keine unmittelbaren Änderungen bei den Verfahren; die tschechischen Arbeitserlaubnisregelungen bleiben durch nationales Recht und EU-Richtlinien geregelt. Andererseits könnte die politische Rhetorik zu längeren Sicherheitsprüfungen oder zusätzlichen Dokumentenkontrollen führen, insbesondere bei Bewerbern aus Regionen, die die tschechischen Behörden als „risikoreicher“ einstufen. Arbeitgeber sollten daher für Neueinstellungen im Jahr 2026 längere Vorlaufzeiten einplanen.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Regierung die jüngsten EU-Asylreformen, darunter beschleunigte Prüf- und Rückführungsverfahren, noch umsetzen muss. Dieses Gesetzespaket befindet sich derzeit im Parlament und könnte zusätzliche Compliance-Anforderungen für Unternehmen mit ausländischen Entsandten mit sich bringen. Firmen wird empfohlen, die Durchführungsverordnungen des Innenministeriums, die im ersten Quartal 2026 erwartet werden, genau zu verfolgen und ihre Mobilitätspolitik entsprechend anzupassen.
Schließlich könnte die Entscheidung Tschechiens auch Einfluss auf die Nachbarländer der Visegrád-Gruppe haben, die ihre Migrationspolitik häufig koordinieren. Sollten Polen oder die Slowakei nachziehen, könnten sich die Dynamiken innerhalb des Schengen-Raums verkomplizieren und die Einheitlichkeit der Grenzkontrollen in Mitteleuropa beeinträchtigen.
Obwohl der Pakt keine Durchsetzungsmechanismen enthält, hat der Schritt aus Prag politische Bedeutung. Babiš führt eine Koalition, die mit dem Versprechen strengerer Grenzkontrollen gewählt wurde, und kritisiert Brüssel für eine Überdehnung seiner Kompetenzen in der Migrationspolitik. Mit der Ablehnung des Pakts distanziert sich die Regierung von EU-Partnern, die das Abkommen weiterhin unterstützen, und signalisiert eine unilateralere Vorgehensweise bei Arbeits- und humanitären Einreisen.
Aus Sicht der Wirtschaftsmobilität ist die Botschaft zwiespältig. Einerseits erwarten multinationale Unternehmen, die auf innerbetriebliche Versetzungen und hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen sind, keine unmittelbaren Änderungen bei den Verfahren; die tschechischen Arbeitserlaubnisregelungen bleiben durch nationales Recht und EU-Richtlinien geregelt. Andererseits könnte die politische Rhetorik zu längeren Sicherheitsprüfungen oder zusätzlichen Dokumentenkontrollen führen, insbesondere bei Bewerbern aus Regionen, die die tschechischen Behörden als „risikoreicher“ einstufen. Arbeitgeber sollten daher für Neueinstellungen im Jahr 2026 längere Vorlaufzeiten einplanen.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Regierung die jüngsten EU-Asylreformen, darunter beschleunigte Prüf- und Rückführungsverfahren, noch umsetzen muss. Dieses Gesetzespaket befindet sich derzeit im Parlament und könnte zusätzliche Compliance-Anforderungen für Unternehmen mit ausländischen Entsandten mit sich bringen. Firmen wird empfohlen, die Durchführungsverordnungen des Innenministeriums, die im ersten Quartal 2026 erwartet werden, genau zu verfolgen und ihre Mobilitätspolitik entsprechend anzupassen.
Schließlich könnte die Entscheidung Tschechiens auch Einfluss auf die Nachbarländer der Visegrád-Gruppe haben, die ihre Migrationspolitik häufig koordinieren. Sollten Polen oder die Slowakei nachziehen, könnten sich die Dynamiken innerhalb des Schengen-Raums verkomplizieren und die Einheitlichkeit der Grenzkontrollen in Mitteleuropa beeinträchtigen.
Quelle: Morning Star
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