
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS kündigte am 5. November eine Erweiterung des Programms Systematic Alien Verification for Entitlements (SAVE) an, die es den Bundesstaaten ermöglicht, die Staatsbürgerschaft bei der Wählerregistrierung nur anhand der letzten vier Ziffern der Sozialversicherungsnummer zu überprüfen. Bisher benötigten Wahlbehörden die vollständige Sozialversicherungsnummer, was die Teilnahme von Staaten einschränkte, die nur verkürzte Daten erfassen.
SAVE wurde ursprünglich entwickelt, um Behörden bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung von Einwanderern auf Sozialleistungen zu unterstützen. Die neue Regelung integriert die Datenbank zum Einwanderungsstatus direkt in die Wahlverwaltung und erlaubt Massenabfragen von Wählerverzeichnissen, um Nicht-Staatsbürger zu identifizieren. Befürworter sehen darin eine Stärkung der Wahlintegrität, Kritiker warnen vor Fehlalarmen, die eingewanderte Staatsbürger fälschlicherweise infrage stellen könnten.
Für Fachkräfte im Bereich Mobilität unterstreicht die Änderung die zunehmende Nutzung von Einwanderungsdaten über die traditionelle Leistungsprüfung hinaus. Ausländische Staatsangehörige, die sich in einem Einbürgerungs- oder Statusanpassungsverfahren befinden, sollten sicherstellen, dass ihre Daten aktuell sind, um unbeabsichtigte Abgleiche zu vermeiden, die sich auf Führerscheinverlängerungen oder Wahlrechte nach der Einbürgerung auswirken könnten.
Aus Compliance-Sicht schafft die Regelung keine neuen Pflichten für Arbeitgeber, signalisiert jedoch die Bereitschaft der USCIS, Einwanderungsdaten für Drittprüfungen zu verwenden. Dieser Präzedenzfall könnte den Weg für künftige Abgleiche im Bereich Berufslizenzen oder sogar Flughafensicherheit ebnen.
Bevor die Bundesstaaten die Funktion zur Nutzung der verkürzten Sozialversicherungsnummer verwenden können, müssen sie überarbeitete Vereinbarungen mit der USCIS unterzeichnen. Die Umsetzungszeiträume variieren, doch Wahlverwalter sehen die Zwischenwahlen 2026 als ersten großen Test an.
SAVE wurde ursprünglich entwickelt, um Behörden bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung von Einwanderern auf Sozialleistungen zu unterstützen. Die neue Regelung integriert die Datenbank zum Einwanderungsstatus direkt in die Wahlverwaltung und erlaubt Massenabfragen von Wählerverzeichnissen, um Nicht-Staatsbürger zu identifizieren. Befürworter sehen darin eine Stärkung der Wahlintegrität, Kritiker warnen vor Fehlalarmen, die eingewanderte Staatsbürger fälschlicherweise infrage stellen könnten.
Für Fachkräfte im Bereich Mobilität unterstreicht die Änderung die zunehmende Nutzung von Einwanderungsdaten über die traditionelle Leistungsprüfung hinaus. Ausländische Staatsangehörige, die sich in einem Einbürgerungs- oder Statusanpassungsverfahren befinden, sollten sicherstellen, dass ihre Daten aktuell sind, um unbeabsichtigte Abgleiche zu vermeiden, die sich auf Führerscheinverlängerungen oder Wahlrechte nach der Einbürgerung auswirken könnten.
Aus Compliance-Sicht schafft die Regelung keine neuen Pflichten für Arbeitgeber, signalisiert jedoch die Bereitschaft der USCIS, Einwanderungsdaten für Drittprüfungen zu verwenden. Dieser Präzedenzfall könnte den Weg für künftige Abgleiche im Bereich Berufslizenzen oder sogar Flughafensicherheit ebnen.
Bevor die Bundesstaaten die Funktion zur Nutzung der verkürzten Sozialversicherungsnummer verwenden können, müssen sie überarbeitete Vereinbarungen mit der USCIS unterzeichnen. Die Umsetzungszeiträume variieren, doch Wahlverwalter sehen die Zwischenwahlen 2026 als ersten großen Test an.
Quelle: Biometric Update
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