
Ab dem 3. November akzeptiert der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) keine Schecks oder Zahlungsanweisungen auf Papier mehr für gebührenpflichtige Anträge oder Petitionen. Zahlungen müssen künftig per Kredit- oder Debitkarte (Formular G-1450) oder per ACH-Lastschrift von einem US-Bankkonto (Formular G-1650) erfolgen – selbst wenn das zugrundeliegende Formular postalisch eingereicht wird.
Laut USCIS soll diese Umstellung Fehler bei Zahlungen reduzieren, die Abrechnung beschleunigen und Kosten für die manuelle Verarbeitung senken. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine enge Abstimmung mit den Treasury-Abteilungen, um ACH-Fähigkeiten und ausreichende tägliche Transaktionslimits sicherzustellen – besonders bei umfangreichen H-1B-, L-1- oder Anpassungsanträgen, die Gebühren im sechsstelligen Bereich auslösen können.
Ausländische Unternehmer und Neuankömmlinge ohne US-Bankkonto könnten vor Herausforderungen stehen. Anwälte berichten von ersten Ablehnungen, wenn Gebühren mit internationalen Karten belastet wurden oder ACH-Lastschriften wegen des ausländischen Zahlungspflichtigen scheiterten. Es gibt begrenzte Härtefall-Ausnahmen (Formular G-1651), die jedoch eine vorherige Genehmigung und ausführliche Nachweise erfordern.
In der Praxis sollten Mobility-Programme ihre Einreichungs-Checklisten aktualisieren, mit längeren Bearbeitungszeiten bei Zahlungsabwicklern rechnen und Begünstigte darauf hinweisen, dass persönliche Schecks für OPT, STEM oder andere individuelle Anträge nicht mehr akzeptiert werden. Unternehmen, die externe Rechtsberatung nutzen, sollten sicherstellen, dass Zahlungsfreigaben über Treuhandkonten vorliegen, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.
Laut USCIS soll diese Umstellung Fehler bei Zahlungen reduzieren, die Abrechnung beschleunigen und Kosten für die manuelle Verarbeitung senken. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine enge Abstimmung mit den Treasury-Abteilungen, um ACH-Fähigkeiten und ausreichende tägliche Transaktionslimits sicherzustellen – besonders bei umfangreichen H-1B-, L-1- oder Anpassungsanträgen, die Gebühren im sechsstelligen Bereich auslösen können.
Ausländische Unternehmer und Neuankömmlinge ohne US-Bankkonto könnten vor Herausforderungen stehen. Anwälte berichten von ersten Ablehnungen, wenn Gebühren mit internationalen Karten belastet wurden oder ACH-Lastschriften wegen des ausländischen Zahlungspflichtigen scheiterten. Es gibt begrenzte Härtefall-Ausnahmen (Formular G-1651), die jedoch eine vorherige Genehmigung und ausführliche Nachweise erfordern.
In der Praxis sollten Mobility-Programme ihre Einreichungs-Checklisten aktualisieren, mit längeren Bearbeitungszeiten bei Zahlungsabwicklern rechnen und Begünstigte darauf hinweisen, dass persönliche Schecks für OPT, STEM oder andere individuelle Anträge nicht mehr akzeptiert werden. Unternehmen, die externe Rechtsberatung nutzen, sollten sicherstellen, dass Zahlungsfreigaben über Treuhandkonten vorliegen, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.
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