
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat am 3. November einen weitreichenden Regelungsvorschlag veröffentlicht, der die Nutzung biometrischer Daten in allen Phasen des Einwanderungsprozesses erheblich ausweiten würde.
Nach den derzeitigen Vorschriften werden Fingerabdrücke, Fotos und – seltener – DNA-Proben nur in begrenzten Fällen und für 26 spezifische Einwanderungsformulare erhoben. Die neue Regelung würde den US Citizenship and Immigration Services (USCIS), dem Zoll- und Grenzschutz (CBP) sowie der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) die Befugnis geben, Fingerabdrücke, Gesichts- und Iris-Scans sowie DNA-Abstriche von jedem Ausländer oder US-amerikanischen Antragsteller zu verlangen, der mit einem Einwanderungsantrag oder einer Durchsetzungsmaßnahme in Verbindung steht. Das DHS begründet die Änderung mit der Verringerung von Identitätsbetrug, der Beschleunigung von Entscheidungen und der Bekämpfung von Menschenhandel und Kinderschmuggel.
Das DHS schätzt die Anlauf- und Betriebskosten auf rund 288 Millionen US-Dollar pro Jahr bzw. 2,5 Milliarden US-Dollar über zehn Jahre und geht davon aus, dass jährlich mehr als drei Millionen Personen überprüft werden. Der Vorschlag sieht zudem biometrische „Charakterprüfungen“ für Einbürgerungen vor und erlaubt dem DHS, DNA zur Überprüfung familiärer Beziehungen bei Einwanderungsvisa anzufordern.
Wirtschafts- und Einwanderungsanwälte warnen, dass die Regelung die Bearbeitungszeiten verlängern und die Compliance-Anforderungen für Arbeitgeber erhöhen könnte – insbesondere für jene, die viele H-1B-, L-1- oder PERM-Fälle betreuen –, da für jeden Begünstigten und dessen Familienangehörige Termine für neue biometrische Erhebungen erforderlich wären. Datenschützer kritisieren, dass die routinemäßige DNA-Erfassung in diesem Umfang beispiellos sei und eine große Anzahl von US-Bürgern (etwa Eltern, die für ihre Kinder Anträge stellen) einer unbefristeten Speicherung genetischer Daten aussetzen könnte.
Der Vorschlag ist bis zum 2. Januar 2026 für öffentliche Kommentare offen. Das DHS kündigt an, nach Auswertung der Rückmeldungen eine endgültige Regelung zu erlassen, hat jedoch keinen Zeitplan für die Umsetzung genannt. Unternehmen mit Mobilitätsprogrammen wird bereits empfohlen, längere Vorlaufzeiten einzuplanen und ihre Onboarding-Checklisten im Hinblick auf die verpflichtende DNA-Erfassung zu aktualisieren.
Nach den derzeitigen Vorschriften werden Fingerabdrücke, Fotos und – seltener – DNA-Proben nur in begrenzten Fällen und für 26 spezifische Einwanderungsformulare erhoben. Die neue Regelung würde den US Citizenship and Immigration Services (USCIS), dem Zoll- und Grenzschutz (CBP) sowie der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) die Befugnis geben, Fingerabdrücke, Gesichts- und Iris-Scans sowie DNA-Abstriche von jedem Ausländer oder US-amerikanischen Antragsteller zu verlangen, der mit einem Einwanderungsantrag oder einer Durchsetzungsmaßnahme in Verbindung steht. Das DHS begründet die Änderung mit der Verringerung von Identitätsbetrug, der Beschleunigung von Entscheidungen und der Bekämpfung von Menschenhandel und Kinderschmuggel.
Das DHS schätzt die Anlauf- und Betriebskosten auf rund 288 Millionen US-Dollar pro Jahr bzw. 2,5 Milliarden US-Dollar über zehn Jahre und geht davon aus, dass jährlich mehr als drei Millionen Personen überprüft werden. Der Vorschlag sieht zudem biometrische „Charakterprüfungen“ für Einbürgerungen vor und erlaubt dem DHS, DNA zur Überprüfung familiärer Beziehungen bei Einwanderungsvisa anzufordern.
Wirtschafts- und Einwanderungsanwälte warnen, dass die Regelung die Bearbeitungszeiten verlängern und die Compliance-Anforderungen für Arbeitgeber erhöhen könnte – insbesondere für jene, die viele H-1B-, L-1- oder PERM-Fälle betreuen –, da für jeden Begünstigten und dessen Familienangehörige Termine für neue biometrische Erhebungen erforderlich wären. Datenschützer kritisieren, dass die routinemäßige DNA-Erfassung in diesem Umfang beispiellos sei und eine große Anzahl von US-Bürgern (etwa Eltern, die für ihre Kinder Anträge stellen) einer unbefristeten Speicherung genetischer Daten aussetzen könnte.
Der Vorschlag ist bis zum 2. Januar 2026 für öffentliche Kommentare offen. Das DHS kündigt an, nach Auswertung der Rückmeldungen eine endgültige Regelung zu erlassen, hat jedoch keinen Zeitplan für die Umsetzung genannt. Unternehmen mit Mobilitätsprogrammen wird bereits empfohlen, längere Vorlaufzeiten einzuplanen und ihre Onboarding-Checklisten im Hinblick auf die verpflichtende DNA-Erfassung zu aktualisieren.
Quelle: The Center Square via YourNews
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