
Am 7. November 2025 brachte Senatorin Marie-Claude Lermytte (UDI) während der Debatte im Oberhaus zum Anti-Betrugs-Gesetz den Änderungsantrag Nr. 35 ein. Ihr Vorschlag sieht vor, dass alle wohnortbezogenen Sozialleistungen – einschließlich der persönlichen Autonomiebeihilfe (APA) und der Behindertenhilfe (PCH) – nur noch auf Bankkonten in Frankreich oder im SEPA-Raum ausgezahlt werden dürfen. Bisher gilt diese Bankvorschrift nur für Leistungen auf nationaler Ebene, nicht jedoch für die von den Départements ausgezahlten Leistungen, was laut der Senatorin eine „Schlupfloch darstellt, das über Auslandskonten leicht ausgenutzt wird“.
Ziel ist es, es unberechtigten Empfängern – häufig Nichtansässigen oder Personen, die Frankreich dauerhaft verlassen haben – zu erschweren, weiterhin Leistungen zu beziehen. Der Antrag findet parteiübergreifend Unterstützung, da Umfragen eine wachsende Sorge in der Bevölkerung über Sozialleistungsbetrug zeigen. Kritiker weisen darauf hin, dass viele neu Zugewanderte, insbesondere Flüchtlinge, noch keinen Zugang zu einem französischen Bankkonto haben und dadurch Zahlungsverzögerungen drohen könnten. Die Regierung hat den Antrag „zur Prüfung“ angenommen, eine Folgenabschätzung soll vor der endgültigen Abstimmung im Senat am 13. November vorliegen.
Für Arbeitgeber, die Gehaltsabrechnungen für Expatriates verwalten, bedeutet die Änderung, dass Mitarbeiter schnell ein französisches oder SEPA-konformes Konto eröffnen müssen, um Familien- oder Behindertenleistungen zu erhalten. Mobility-Teams sollten ihre Umzugs-Checklisten überarbeiten, insbesondere für die mitreisenden Eltern von Entsandten, die auf APA oder PCH angewiesen sind.
Ziel ist es, es unberechtigten Empfängern – häufig Nichtansässigen oder Personen, die Frankreich dauerhaft verlassen haben – zu erschweren, weiterhin Leistungen zu beziehen. Der Antrag findet parteiübergreifend Unterstützung, da Umfragen eine wachsende Sorge in der Bevölkerung über Sozialleistungsbetrug zeigen. Kritiker weisen darauf hin, dass viele neu Zugewanderte, insbesondere Flüchtlinge, noch keinen Zugang zu einem französischen Bankkonto haben und dadurch Zahlungsverzögerungen drohen könnten. Die Regierung hat den Antrag „zur Prüfung“ angenommen, eine Folgenabschätzung soll vor der endgültigen Abstimmung im Senat am 13. November vorliegen.
Für Arbeitgeber, die Gehaltsabrechnungen für Expatriates verwalten, bedeutet die Änderung, dass Mitarbeiter schnell ein französisches oder SEPA-konformes Konto eröffnen müssen, um Familien- oder Behindertenleistungen zu erhalten. Mobility-Teams sollten ihre Umzugs-Checklisten überarbeiten, insbesondere für die mitreisenden Eltern von Entsandten, die auf APA oder PCH angewiesen sind.
Quelle: Sénat – Pappers
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