
Bei einem Treffen in Brüssel am 6. November haben die Justiz- und Innenminister offiziell die Position des Rates zum gestaffelten operativen Start des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) verabschiedet und damit monatelange Unsicherheiten für Fluggesellschaften und Grenzbetreiber beendet. Frankreich – eines der wichtigsten Länder mit Außengrenzen – unterstützte die „Flexibilitätsklausel“, die den Mitgliedstaaten erlaubt, den Einsatz an Flughäfen, Seehäfen und Landgrenzübergängen zwischen jetzt und April 2026 gestaffelt einzuführen.
Nach dem Plan wird Frankreich bis Januar weiterhin begrenzte Live-Tests an Paris-Charles-de-Gaulle, Orly, dem Hafen von Calais und dem Eurostar-Terminal in Lille durchführen, bevor das System bis Ostern an allen wichtigen Grenzübergängen ausgerollt wird. Nicht-EU-Reisende werden an Selbstbedienungskiosken biometrische Daten erfassen lassen; Rückkehrende können die manuelle Passkontrolle umgehen, was nach der Systemeinführung die Warteschlangen in der Hochsaison um bis zu 40 Prozent verkürzen soll.
Der Text des Rates verpflichtet Frankreich und andere Schengen-Staaten zudem, wöchentliche Leistungsberichte zu veröffentlichen – ein wichtiger Erfolg für Fluggesellschaften, die nach chaotischen Soft-Starts im letzten Monat mehr operative Transparenz gefordert hatten.
Für globale Mobilitätsprogramme schafft die Entscheidung einen klaren Zeitplan: Reiseverantwortliche sollten zusätzliche Bearbeitungszeit für Erstregistrierungen einplanen, die Reiserichtlinien der Mitarbeiter an die Kioskverfahren anpassen und mit Umzugsdienstleistern klären, wie Einreisebelege aufbewahrt werden, die als Ersatz für Passstempel bei der Berechnung des Aufenthaltsrechts dienen.
Nach dem Plan wird Frankreich bis Januar weiterhin begrenzte Live-Tests an Paris-Charles-de-Gaulle, Orly, dem Hafen von Calais und dem Eurostar-Terminal in Lille durchführen, bevor das System bis Ostern an allen wichtigen Grenzübergängen ausgerollt wird. Nicht-EU-Reisende werden an Selbstbedienungskiosken biometrische Daten erfassen lassen; Rückkehrende können die manuelle Passkontrolle umgehen, was nach der Systemeinführung die Warteschlangen in der Hochsaison um bis zu 40 Prozent verkürzen soll.
Der Text des Rates verpflichtet Frankreich und andere Schengen-Staaten zudem, wöchentliche Leistungsberichte zu veröffentlichen – ein wichtiger Erfolg für Fluggesellschaften, die nach chaotischen Soft-Starts im letzten Monat mehr operative Transparenz gefordert hatten.
Für globale Mobilitätsprogramme schafft die Entscheidung einen klaren Zeitplan: Reiseverantwortliche sollten zusätzliche Bearbeitungszeit für Erstregistrierungen einplanen, die Reiserichtlinien der Mitarbeiter an die Kioskverfahren anpassen und mit Umzugsdienstleistern klären, wie Einreisebelege aufbewahrt werden, die als Ersatz für Passstempel bei der Berechnung des Aufenthaltsrechts dienen.
Quelle: EU News