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Französisches Kabinett gibt grünes Licht für EU-Gesetzespaket zur Digitalisierung von Grenz- und Aufenthaltskontrollen

Nov. 11, 2025
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Französisches Kabinett gibt grünes Licht für EU-Gesetzespaket zur Digitalisierung von Grenz- und Aufenthaltskontrollen
Treffen im Élysée-Palast am 10. November 2025: Das Kabinett von Präsident Emmanuel Macron hat ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das 75 EU-Richtlinien und Verordnungen umsetzt – darunter auch die technischen Vorschriften für das Schengen-Ein- und Ausreisesystem (EES) sowie groß angelegte Informationssysteme zur Migrationskontrolle. Der Entwurf, bekannt als DDADUE 2025, ändert ausdrücklich den französischen Code de l’entrée et du séjour, um biometrische Daten, die an den Grenzen erfasst werden, mit Aufenthaltsgenehmigungsakten und Polizeidatenbanken abzugleichen.

Warum das wichtig ist: Bisher konnten die französischen Grenzpolizisten nicht automatisch überprüfen, ob ein Drittstaatsangehöriger nach Ablauf eines Kurzaufenthaltsvisums weiterhin im Land war, sobald er eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Die neuen Bestimmungen erlauben es den Grenzbeamten, Aufenthalts- und Asylinformationen in Echtzeit abzurufen und schließen so eine häufig von Mehrfachüberschreitern genutzte Lücke.

Französisches Kabinett gibt grünes Licht für EU-Gesetzespaket zur Digitalisierung von Grenz- und Aufenthaltskontrollen


Das Gesetz verleiht der Nationalen Frequenzagentur zudem neue Befugnisse zur Prüfung der Cybersicherheits-Compliance von EES-Terminals an Flughäfen, Seehäfen und bei den sogenannten „juxtaposed controls“ im Vereinigten Königreich. Private Betreiber von Grenzinfrastrukturen müssen zertifizieren, dass ihre Systeme biometrische und Reisedaten bis zu drei Jahre speichern können – wie es EU-Recht vorschreibt – andernfalls drohen Bußgelder von bis zu zwei Millionen Euro.

Für Unternehmen mit internationalen Mitarbeitereinsätzen bedeutet das verbesserte Datenintegrität, aber möglicherweise strengere Dokumentenkontrollen. Mitarbeiter, die für kurze Einsätze nach Frankreich einreisen, müssen sicherstellen, dass ihre vorherigen Ein- und Ausreisen korrekt erfasst sind; jede Diskrepanz könnte zu einer zusätzlichen Kontrolle führen. Personalabteilungen sollten ihre Mitarbeiter daher ermutigen, Bordkarten oder E-Tickets mindestens sechs Monate lang als Nachweis während der Einführungsphase des EES aufzubewahren.

Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf geht nun in den Senat, der voraussichtlich den Datenschutz in den Fokus stellen wird. Eine Verabschiedung vor der Weihnachtspause würde den Grenzbehörden rechtliche Sicherheit geben, um die Nutzung des EES von derzeit 10 Prozent der Grenzübertritte auf die von der EU vorgeschriebenen 35 Prozent bis Mitte Januar 2026 auszuweiten.
Quelle: Élysée – Council of Ministers communiqué

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