
Die tschechische Botschaft in Kairo hat bekanntgegeben, dass die Termine für Langzeitvisa im Bereich der Saisonarbeit am 20. November 2025 zwischen 10:00 und 16:00 Uhr Ortszeit freigeschaltet werden. Für den gesamten Monat werden nur fünf Anträge angenommen, was die strenge Quotenregelung Prags für Arbeitsmigrationsprogramme widerspiegelt.
Saisonarbeitsvisa ermöglichen es Nicht-EU-Bürgern, bis zu neun Monate in Tschechien zu bleiben, um Engpässe in der Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und im Tourismus zu überbrücken. Die Nachfrage ägyptischer Arbeitskräfte ist seit der Aufhebung der pandemiebedingten Reisebeschränkungen im letzten Jahr stark gestiegen, doch die Botschaft kann nur einen Bruchteil der Anträge bearbeiten. Bewerber müssen sich online genau zum Öffnungszeitpunkt anmelden; frühere Vergaberunden waren innerhalb von Minuten ausgebucht.
Die Botschaft erinnert Arbeitgeber daran, dass seit dem 1. Juli 2025 keine Anträge auf Mitarbeiterkarten „außerhalb der Programme“ mehr akzeptiert werden. Unternehmen müssen stattdessen eines der staatlichen gezielten Wirtschaftsmigrationsprogramme nutzen – etwa „Qualifizierter Mitarbeiter“ oder „Schlüssel- und wissenschaftliches Personal“ – oder bereits in der EU ansässige Arbeitskräfte einstellen.
Firmen, die für das Frühjahr 2026 Personal einstellen wollen, sollten daher die Terminkalender der Botschaft genau beobachten und alternative Arbeitsmärkte oder innergemeinschaftliche Versetzungen in Betracht ziehen. Ein verpasster Termin kann die Einstellung um bis zu sechs Monate verzögern, da die Visumsbearbeitung 90 Tage dauert und in der Hochsaison mit Rückständen zu rechnen ist.
Arbeitsrechtliche Berater warnen Arbeitgeber zudem, die Termine mit den seit dem 1. Oktober 2025 geltenden neuen Meldepflichten vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Diese verlangen die Meldung des Arbeitsbeginns eines ausländischen Arbeitnehmers *vor* Dienstantritt – Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 3 Millionen CZK geahndet werden.
Saisonarbeitsvisa ermöglichen es Nicht-EU-Bürgern, bis zu neun Monate in Tschechien zu bleiben, um Engpässe in der Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und im Tourismus zu überbrücken. Die Nachfrage ägyptischer Arbeitskräfte ist seit der Aufhebung der pandemiebedingten Reisebeschränkungen im letzten Jahr stark gestiegen, doch die Botschaft kann nur einen Bruchteil der Anträge bearbeiten. Bewerber müssen sich online genau zum Öffnungszeitpunkt anmelden; frühere Vergaberunden waren innerhalb von Minuten ausgebucht.
Die Botschaft erinnert Arbeitgeber daran, dass seit dem 1. Juli 2025 keine Anträge auf Mitarbeiterkarten „außerhalb der Programme“ mehr akzeptiert werden. Unternehmen müssen stattdessen eines der staatlichen gezielten Wirtschaftsmigrationsprogramme nutzen – etwa „Qualifizierter Mitarbeiter“ oder „Schlüssel- und wissenschaftliches Personal“ – oder bereits in der EU ansässige Arbeitskräfte einstellen.
Firmen, die für das Frühjahr 2026 Personal einstellen wollen, sollten daher die Terminkalender der Botschaft genau beobachten und alternative Arbeitsmärkte oder innergemeinschaftliche Versetzungen in Betracht ziehen. Ein verpasster Termin kann die Einstellung um bis zu sechs Monate verzögern, da die Visumsbearbeitung 90 Tage dauert und in der Hochsaison mit Rückständen zu rechnen ist.
Arbeitsrechtliche Berater warnen Arbeitgeber zudem, die Termine mit den seit dem 1. Oktober 2025 geltenden neuen Meldepflichten vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Diese verlangen die Meldung des Arbeitsbeginns eines ausländischen Arbeitnehmers *vor* Dienstantritt – Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 3 Millionen CZK geahndet werden.