
In einer außergewöhnlichen Sitzung, die kurz nach Mitternacht am 7. Dezember endete, verabschiedete das zyprische Parlament Änderungen am Flüchtlingsgesetz, die den Einwanderungsbehörden erlauben, Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus von Personen zu entziehen, die wegen einer definierten Liste „schwerer Straftaten“ verurteilt oder sogar nur angeklagt sind.
Nach den neuen Regelungen kann der stellvertretende Migrationsminister oder der Leiter des Asylamts nach einer Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme eine Widerrufsverfügung erlassen. Straftaten, die den Statusentzug auslösen, umfassen Terrorismus, Mord, Vergewaltigung und wiederholten Diebstahl. Nach dem Entzug des Status verliert die betroffene Person sofort das Recht auf Arbeit, Sozialleistungen und Bewegungsfreiheit innerhalb der Republik. Eine Abschiebung kann jedoch erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel erfolgen – ein Hinweis auf Zyperns Verpflichtungen aus dem internationalen Non-Refoulement-Prinzip.
Regierungsanhänger argumentierten, die Maßnahme bringe das nationale Recht in Einklang mit der EU-Richtlinie 2011/95/EU und reagiere auf Kritik aus Brüssel, Zypern fehle ein wirksamer Mechanismus zur Handhabung von Schutzberechtigten, die erneut straffällig werden. Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen warnten hingegen, dass die Entscheidung über den Widerruf durch die Exekutive – und nicht durch Gerichte – die Asylverfahren politisieren und rechtsstaatliche Garantien untergraben könnte.
Für multinationale Arbeitgeber bedeutet dies vor allem erhöhte Compliance-Anforderungen: Mitarbeitende mit Flüchtlingsstatus müssen nun ein einwandfreies Strafregister vorweisen, um ihren Arbeitsanspruch nicht automatisch zu verlieren. Mobility-Teams sollten ihre Hintergrundprüfungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass laufende Strafverfahren offengelegt werden, da sonst die Einhaltung der unternehmensinternen Einwanderungsregeln gefährdet sein könnte.
Die Änderung ist Teil einer Reihe von Maßnahmen – von schnelleren Asylverfahren bis hin zu Programmen für freiwillige Rückkehr – die darauf abzielen, irreguläre Migration einzudämmen und Zyperns Weg zur Schengen-Mitgliedschaft zu erleichtern.
Nach den neuen Regelungen kann der stellvertretende Migrationsminister oder der Leiter des Asylamts nach einer Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme eine Widerrufsverfügung erlassen. Straftaten, die den Statusentzug auslösen, umfassen Terrorismus, Mord, Vergewaltigung und wiederholten Diebstahl. Nach dem Entzug des Status verliert die betroffene Person sofort das Recht auf Arbeit, Sozialleistungen und Bewegungsfreiheit innerhalb der Republik. Eine Abschiebung kann jedoch erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel erfolgen – ein Hinweis auf Zyperns Verpflichtungen aus dem internationalen Non-Refoulement-Prinzip.
Regierungsanhänger argumentierten, die Maßnahme bringe das nationale Recht in Einklang mit der EU-Richtlinie 2011/95/EU und reagiere auf Kritik aus Brüssel, Zypern fehle ein wirksamer Mechanismus zur Handhabung von Schutzberechtigten, die erneut straffällig werden. Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen warnten hingegen, dass die Entscheidung über den Widerruf durch die Exekutive – und nicht durch Gerichte – die Asylverfahren politisieren und rechtsstaatliche Garantien untergraben könnte.
Für multinationale Arbeitgeber bedeutet dies vor allem erhöhte Compliance-Anforderungen: Mitarbeitende mit Flüchtlingsstatus müssen nun ein einwandfreies Strafregister vorweisen, um ihren Arbeitsanspruch nicht automatisch zu verlieren. Mobility-Teams sollten ihre Hintergrundprüfungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass laufende Strafverfahren offengelegt werden, da sonst die Einhaltung der unternehmensinternen Einwanderungsregeln gefährdet sein könnte.
Die Änderung ist Teil einer Reihe von Maßnahmen – von schnelleren Asylverfahren bis hin zu Programmen für freiwillige Rückkehr – die darauf abzielen, irreguläre Migration einzudämmen und Zyperns Weg zur Schengen-Mitgliedschaft zu erleichtern.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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