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US-Zollsenkung für Schweizer Waren tritt rückwirkend in Kraft und entlastet Exporteure

Dez. 11, 2025
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US-Zollsenkung für Schweizer Waren tritt rückwirkend in Kraft und entlastet Exporteure
Die Schweizer Wirtschaft erhielt am 10. Dezember nach monatelanger Unsicherheit endlich konkrete Entlastung: Der Bundesrat bestätigte, dass Washingtons Entscheidung, die Strafzölle auf Schweizer Waren von 39 % auf 15 % zu senken, rückwirkend ab dem 14. November 2025 angewendet wird.

Dieser Schritt stellt die nahezu Gleichstellung mit EU-Konkurrenten wieder her und senkt die handelsgewichteten US-Zölle auf Schweizer Exporte sofort auf geschätzte 7–9 %. Besonders hart getroffene Branchen – darunter Präzisionsmaschinen, Luxusmesser und vor allem die Pharmaindustrie – können nun ihre zuvor eingefrorenen Versandpläne wieder aufnehmen. Victorinox-CEO Carl Elsener bezeichnete die Maßnahme als „endlich einen handhabbaren Rahmen“, nachdem die US-Zölle im Zuge der Sommer-Tarifwelle der Trump-Administration auf den höchsten Stand in Europa gestiegen waren.

US-Zollsenkung für Schweizer Waren tritt rückwirkend in Kraft und entlastet Exporteure


Hinter den Kulissen ist die Zollentlastung an ein ehrgeiziges Mobilitätsversprechen gebunden: Schweizer Multis haben zugesagt, bis Ende 2028 200 Milliarden US-Dollar in den USA zu investieren. Dieses Versprechen löst bereits interne Verlagerungsdiskussionen bei mehreren Life-Science- und Engineering-Unternehmen aus, wobei globale Mobilitätsteams kurzfristige Einsätze für Projektstarts, Visa-Anforderungen unter den Kategorien L-1 und E-2 sowie Budgets für Steuerangleichungen planen.

Für Mobility-Manager ist das rückwirkende Datum entscheidend. Waren, die seit Mitte November unterwegs sind, qualifizieren sich für Rückerstattungen, und Umzugspakete für Mitarbeitende, die auf Worst-Case-Zollannahmen basierten, müssen nun möglicherweise neu kalkuliert werden. Zudem legt das Abkommen eine Obergrenze von 15 % für künftige „nationalen Sicherheits“-Zölle auf Schweizer Pharmazeutika fest – eine wichtige Sicherheit für die in Basel ansässigen Arzneimittelhersteller, die häufig Personal und Proben über den Atlantik rotieren.

Die Verhandler müssen die vorläufige Einigung bis Anfang 2026 in ein rechtsverbindliches Abkommen umwandeln, und Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte, „man weiß nie, was passieren kann“. Dennoch schätzen Handelsexperten des KOF ETH Zürich, dass die Zollsenkung das Schweizer BIP 2026 um 0,3–0,5 Prozentpunkte steigern könnte, was die Nachfrage nach Geschäftsreisen ins Ausland und US-Projekteinsätzen stützt – auch wenn Unternehmen ihre Lieferketten absichern.
Quelle: Reuters

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