
Das US-Heimatschutzministerium plant, von Bürgern aller 42 Länder des Visa Waiver Program (VWP) künftig die Angabe ihrer Social-Media-Profile der letzten fünf Jahre sowie aller in den letzten zehn Jahren genutzten E-Mail-Adressen zu verlangen, bevor sie Flüge in die Vereinigten Staaten antreten dürfen. Die am 11. Dezember zur Kommentierung veröffentlichte Regelung soll ab dem 8. Februar 2026 in Kraft treten.
Derzeit können ESTA-Antragsteller (Electronic System for Travel Authorization) freiwillig angeben, welche Social-Media-Daten sie preisgeben möchten; die neue Richtlinie macht diese Offenlegung verpflichtend und erweitert den Umfang der abgefragten Daten. Das Heimatschutzministerium argumentiert, dass die Überprüfung von Social-Media-Profilen entscheidend sei, um extremistische Verbindungen und Betrugsversuche zu erkennen. Datenschützer warnen hingegen vor abschreckenden Effekten und weisen darauf hin, dass selbst bei risikoreicheren Visakategorien keine derart umfassende Kontrolle erfolgt.
Vertreter der Reisebranche befürchten, dass die Regelung potenzielle Besucher abschrecken könnte – gerade jetzt, wo die USA sich auf die gemeinsame Ausrichtung der Fußball-WM 2026 vorbereiten. Die US Travel Association prognostiziert einen möglichen Rückgang der Ausgaben von internationalen Reisenden um 2,4 Milliarden US-Dollar, falls nur 3 Prozent der VWP-Reisenden auf eine Einreise verzichten. Europäische Behörden haben bereits mit Gegenschritten gedroht, was die Gefahr eines regulatorischen Konflikts erhöht.
Firmen, die für die Mobilität ihrer Mitarbeiter zuständig sind, sollten die Entwicklung der Regelung genau verfolgen und ihre Mitarbeiter über den Umgang mit der Offenlegung von Social-Media-Daten informieren. Zudem könnte es notwendig werden, Reisepläne anzupassen, falls die zusätzliche Überprüfung die ESTA-Genehmigungen verzögert.
Die öffentliche Kommentierungsfrist läuft 60 Tage. Beobachter rechnen mit rechtlichen Anfechtungen auf Basis des Ersten Verfassungszusatzes und des Datenschutzes, doch Vertreter des Heimatschutzministeriums betonen, dass die Maßnahme „planmäßig voranschreiten“ werde, sofern kein Gerichtsbeschluss dies verhindert.
Derzeit können ESTA-Antragsteller (Electronic System for Travel Authorization) freiwillig angeben, welche Social-Media-Daten sie preisgeben möchten; die neue Richtlinie macht diese Offenlegung verpflichtend und erweitert den Umfang der abgefragten Daten. Das Heimatschutzministerium argumentiert, dass die Überprüfung von Social-Media-Profilen entscheidend sei, um extremistische Verbindungen und Betrugsversuche zu erkennen. Datenschützer warnen hingegen vor abschreckenden Effekten und weisen darauf hin, dass selbst bei risikoreicheren Visakategorien keine derart umfassende Kontrolle erfolgt.
Vertreter der Reisebranche befürchten, dass die Regelung potenzielle Besucher abschrecken könnte – gerade jetzt, wo die USA sich auf die gemeinsame Ausrichtung der Fußball-WM 2026 vorbereiten. Die US Travel Association prognostiziert einen möglichen Rückgang der Ausgaben von internationalen Reisenden um 2,4 Milliarden US-Dollar, falls nur 3 Prozent der VWP-Reisenden auf eine Einreise verzichten. Europäische Behörden haben bereits mit Gegenschritten gedroht, was die Gefahr eines regulatorischen Konflikts erhöht.
Firmen, die für die Mobilität ihrer Mitarbeiter zuständig sind, sollten die Entwicklung der Regelung genau verfolgen und ihre Mitarbeiter über den Umgang mit der Offenlegung von Social-Media-Daten informieren. Zudem könnte es notwendig werden, Reisepläne anzupassen, falls die zusätzliche Überprüfung die ESTA-Genehmigungen verzögert.
Die öffentliche Kommentierungsfrist läuft 60 Tage. Beobachter rechnen mit rechtlichen Anfechtungen auf Basis des Ersten Verfassungszusatzes und des Datenschutzes, doch Vertreter des Heimatschutzministeriums betonen, dass die Maßnahme „planmäßig voranschreiten“ werde, sofern kein Gerichtsbeschluss dies verhindert.
Quelle: Reuters
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