
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat stillschweigend einen Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, die Staatsangehörige aller 42 Länder des Visa Waiver Program (VWP) dazu verpflichten würde, bei der Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ESTA) alle in den letzten fünf Jahren genutzten Social-Media-Profile anzugeben. Der Vorschlag, der nach einer 60-tägigen Kommentierungsfrist am 8. Februar 2026 in Kraft treten soll, verlangt zudem die Angabe aller in den letzten zehn Jahren verwendeten E-Mail-Adressen sowie umfangreiche biografische Informationen zu Eltern, Geschwistern, Ehepartnern und Kindern. Behörden begründen die erweiterte Überprüfung mit der Notwendigkeit, „maximal gründlich zu screenen“, wie es eine Exekutivanordnung von Trump vom 20. Januar vorsieht, räumen aber ein, dass dies die Bearbeitungszeit pro Antrag um etwa 30 Minuten verlängert.
Die Reisebranche reagierte umgehend. Die US Travel Association warnte, dass die „aufdringliche“ Datenerhebung bis zu drei Millionen wohlhabende Besucher jährlich abschrecken könnte – ein Verlust von sieben Milliarden US-Dollar für den Inlandstourismus, gerade jetzt, wo die Branche auf die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 setzt, um die Besucherzahlen anzukurbeln. Europäische Behörden prüfen „gegenseitige Maßnahmen“ und drohen damit zusätzlichen Hürden für US-Geschäftsreisende in die EU.
Aus Compliance-Sicht müssen multinationale Arbeitgeber Vielreisende, die auf visafreie Einreise angewiesen sind, darauf hinweisen, dass ihre digitale Spur bald genauer unter die Lupe genommen wird. Unternehmen sollten ihre Datenschutzrichtlinien aktualisieren, Führungskräfte dazu anhalten, sensible Inhalte zu löschen, und sich auf längere ESTA-Bearbeitungszeiten einstellen, die kurzfristige Reisen erschweren könnten. Auch wird empfohlen, die Social-Media-Richtlinien im Unternehmen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter keine Inhalte posten, die von US-Konsular- oder Grenzbeamten missverstanden werden könnten.
Experten warnen, dass die weit gefasste Formulierung der Regelung Reisende durch aus dem Zusammenhang gerissene harmlose Beiträge oder durch Privatsphäre-Einstellungen, die historische Inhalte verbergen, zu Ablehnungen führen könnte. Juristen bereiten bereits Klagen auf Grundlage des Ersten Verfassungszusatzes vor und argumentieren, dass die Verordnung die Meinungsfreiheit einschränkt und die persönlichen Daten von Millionen ohne individuellen Verdacht verletzt. Unternehmen sollten daher jetzt mit möglichen Verzögerungen rechnen und ihre mobilen Mitarbeiter frühzeitig über ihre Online-Präsenz informieren, bevor die Regelung Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.
Die Reisebranche reagierte umgehend. Die US Travel Association warnte, dass die „aufdringliche“ Datenerhebung bis zu drei Millionen wohlhabende Besucher jährlich abschrecken könnte – ein Verlust von sieben Milliarden US-Dollar für den Inlandstourismus, gerade jetzt, wo die Branche auf die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 setzt, um die Besucherzahlen anzukurbeln. Europäische Behörden prüfen „gegenseitige Maßnahmen“ und drohen damit zusätzlichen Hürden für US-Geschäftsreisende in die EU.
Aus Compliance-Sicht müssen multinationale Arbeitgeber Vielreisende, die auf visafreie Einreise angewiesen sind, darauf hinweisen, dass ihre digitale Spur bald genauer unter die Lupe genommen wird. Unternehmen sollten ihre Datenschutzrichtlinien aktualisieren, Führungskräfte dazu anhalten, sensible Inhalte zu löschen, und sich auf längere ESTA-Bearbeitungszeiten einstellen, die kurzfristige Reisen erschweren könnten. Auch wird empfohlen, die Social-Media-Richtlinien im Unternehmen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter keine Inhalte posten, die von US-Konsular- oder Grenzbeamten missverstanden werden könnten.
Experten warnen, dass die weit gefasste Formulierung der Regelung Reisende durch aus dem Zusammenhang gerissene harmlose Beiträge oder durch Privatsphäre-Einstellungen, die historische Inhalte verbergen, zu Ablehnungen führen könnte. Juristen bereiten bereits Klagen auf Grundlage des Ersten Verfassungszusatzes vor und argumentieren, dass die Verordnung die Meinungsfreiheit einschränkt und die persönlichen Daten von Millionen ohne individuellen Verdacht verletzt. Unternehmen sollten daher jetzt mit möglichen Verzögerungen rechnen und ihre mobilen Mitarbeiter frühzeitig über ihre Online-Präsenz informieren, bevor die Regelung Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.
Quelle: Reuters / Al Jazeera
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