
Ab nächster Woche müssen die meisten Nicht-EU-Bürger, die erstmals eine mehrjährige Aufenthaltskarte, eine 10-Jahres-Residentenkarte oder die französische Staatsbürgerschaft beantragen, zusätzlich zur bestehenden Französisch-Sprachanforderung eine neue 40-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung „examen civique“ bestehen. Die Änderung, die am 29. Dezember bestätigt und im französischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, betrifft Tunesier, Algerier, Marokkaner und alle anderen Drittstaatsangehörigen, die einen langfristigen Aufenthaltsstatus anstreben.
Die Kandidaten haben 45 Minuten Zeit, um mindestens 80 % der Fragen zu beantworten, die sich mit republikanischen Werten, Institutionen, Geschichte und dem täglichen bürgerschaftlichen Leben befassen. Die Sprachanforderungen bleiben bestehen: A2 für vierjährige Aufenthaltstitel, B1 für 10-Jahres-Karten und B2 für die Einbürgerung. Die Behörden betonen, dass der doppelte Test sicherstellen soll, dass Neuankömmlinge „inhaltlich und nicht nur formal“ integriert werden.
Migrantenschutzorganisationen befürchten, dass die Anforderungen zu hoch angesetzt sind. Online durchgesickerte Beispiel-Fragen behandeln schwer verständliche Verfassungsartikel und Ereignisse aus dem 19. Jahrhundert, die selbst gebürtigen Franzosen Probleme bereiten. Anwälte warnen, dass abgelehnte Bewerber ihren legalen Status ganz verlieren könnten, da nach einem Gesetz von Januar 2024 jede Ablehnung mit einer Ausweisungsverfügung verbunden sein muss.
Für Arbeitgeber sind die Folgen praktisch: Talent-Pässe und ICT-Genehmigungen sind bei Verlängerungen ausgenommen, aber Mitarbeiter, die vom Studentenstatus oder Besuchervisum wechseln, müssen die neue Prüfung ablegen. Personalabteilungen sollten mindestens drei zusätzliche Monate einplanen und Kosten für Vorbereitungskurse (ca. 450 €) sowie zertifizierte Prüfungsgebühren (ca. 150 €) bei der Planung der Mobilitätskosten berücksichtigen.
Die Behörden argumentieren, dass besser qualifizierte Migranten langfristig profitieren: Wer die Prüfung einmal besteht, muss sie bei Verlängerungen nicht wiederholen, und eine erfolgreiche Einbürgerung ermöglicht EU-weite Mobilität ohne Arbeitserlaubnisformalitäten.
Die Kandidaten haben 45 Minuten Zeit, um mindestens 80 % der Fragen zu beantworten, die sich mit republikanischen Werten, Institutionen, Geschichte und dem täglichen bürgerschaftlichen Leben befassen. Die Sprachanforderungen bleiben bestehen: A2 für vierjährige Aufenthaltstitel, B1 für 10-Jahres-Karten und B2 für die Einbürgerung. Die Behörden betonen, dass der doppelte Test sicherstellen soll, dass Neuankömmlinge „inhaltlich und nicht nur formal“ integriert werden.
Migrantenschutzorganisationen befürchten, dass die Anforderungen zu hoch angesetzt sind. Online durchgesickerte Beispiel-Fragen behandeln schwer verständliche Verfassungsartikel und Ereignisse aus dem 19. Jahrhundert, die selbst gebürtigen Franzosen Probleme bereiten. Anwälte warnen, dass abgelehnte Bewerber ihren legalen Status ganz verlieren könnten, da nach einem Gesetz von Januar 2024 jede Ablehnung mit einer Ausweisungsverfügung verbunden sein muss.
Für Arbeitgeber sind die Folgen praktisch: Talent-Pässe und ICT-Genehmigungen sind bei Verlängerungen ausgenommen, aber Mitarbeiter, die vom Studentenstatus oder Besuchervisum wechseln, müssen die neue Prüfung ablegen. Personalabteilungen sollten mindestens drei zusätzliche Monate einplanen und Kosten für Vorbereitungskurse (ca. 450 €) sowie zertifizierte Prüfungsgebühren (ca. 150 €) bei der Planung der Mobilitätskosten berücksichtigen.
Die Behörden argumentieren, dass besser qualifizierte Migranten langfristig profitieren: Wer die Prüfung einmal besteht, muss sie bei Verlängerungen nicht wiederholen, und eine erfolgreiche Einbürgerung ermöglicht EU-weite Mobilität ohne Arbeitserlaubnisformalitäten.
Quelle: La Presse de Tunisie
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