
Das algerische Generalkonsulat in Paris hat stillschweigend eine Mitteilung vor den Feiertagen veröffentlicht, wonach franco-algerische Doppelstaatsbürger am 25. Dezember 2025 ohne Visum nach Algerien einreisen dürfen. Diese Ausnahmeregelung, als „mesure exceptionnelle“ bezeichnet, gilt ausschließlich für Inhaber sowohl eines französischen als auch eines algerischen Passes, die an diesem Tag ankommen.
Normalerweise müssen Doppelstaatsbürger mit ihrem algerischen Pass reisen; abgelaufene algerische Dokumente erfordern einen Notpass (laissez-passer). Die Ein-Tages-Ausnahme soll Familienzusammenführungen in der Weihnachtszeit erleichtern und die Warteschlangen an den Flughäfen in Algier, Oran und Konstantine reduzieren, die mit einem Rekordaufkommen rechnen.
Französische Reisebüros, die sich auf Maghreb-Strecken spezialisiert haben, berichten, dass die Flüge von Air Algérie und Transavia ab Paris-Orly für den 24. und 25. Dezember bereits zu 95 % ausgebucht sind. Passagiere, die nun mit ihrem französischen Pass reisen können, sparen die 60-Euro-Gebühr und die zweiwöchige Wartezeit für einen Konsulatstermin. Dennoch müssen sie das algerische „E-visa Lite“-Formular vor der Ankunft ausfüllen.
Firmen mit Mitarbeitern, die zwischen Frankreich und algerischen Projektstandorten – insbesondere in den Bereichen Energie und Telekommunikation – pendeln, können die Ausnahmeregelung für kurzfristige Dienstreisen nutzen, sollten jedoch die Rückreisedokumente genau prüfen: Die französische Grenzpolizei verlangt einen Nachweis der doppelten Staatsbürgerschaft. Das Konsulat weist darauf hin, dass die Ausnahme nicht auf den 26. Dezember ausgeweitet wird.
Normalerweise müssen Doppelstaatsbürger mit ihrem algerischen Pass reisen; abgelaufene algerische Dokumente erfordern einen Notpass (laissez-passer). Die Ein-Tages-Ausnahme soll Familienzusammenführungen in der Weihnachtszeit erleichtern und die Warteschlangen an den Flughäfen in Algier, Oran und Konstantine reduzieren, die mit einem Rekordaufkommen rechnen.
Französische Reisebüros, die sich auf Maghreb-Strecken spezialisiert haben, berichten, dass die Flüge von Air Algérie und Transavia ab Paris-Orly für den 24. und 25. Dezember bereits zu 95 % ausgebucht sind. Passagiere, die nun mit ihrem französischen Pass reisen können, sparen die 60-Euro-Gebühr und die zweiwöchige Wartezeit für einen Konsulatstermin. Dennoch müssen sie das algerische „E-visa Lite“-Formular vor der Ankunft ausfüllen.
Firmen mit Mitarbeitern, die zwischen Frankreich und algerischen Projektstandorten – insbesondere in den Bereichen Energie und Telekommunikation – pendeln, können die Ausnahmeregelung für kurzfristige Dienstreisen nutzen, sollten jedoch die Rückreisedokumente genau prüfen: Die französische Grenzpolizei verlangt einen Nachweis der doppelten Staatsbürgerschaft. Das Konsulat weist darauf hin, dass die Ausnahme nicht auf den 26. Dezember ausgeweitet wird.