
Globale Mobilitätsteams haben endlich Klarheit darüber, was als „Nachweis der Französischkenntnisse“ gilt. Vier Arrêtés vom 22. Dezember, veröffentlicht am 26. Dezember und am 29. Dezember an die Beteiligten verteilt, listen die einzigen anerkannten Diplome und Tests auf, die bei der Beantragung einer Aufenthaltskarte oder der französischen Staatsbürgerschaft akzeptiert werden.
Für die Staatsbürgerschaft (Niveau B2) akzeptiert die Regierung den DELF B2, DALF, den TCF für die Staatsbürgerschaft und den TEF IRN. Für 10-Jahres-Aufenthaltskarten (B1) und vierjährige Mehrjahreskarten (A2) sind vereinfachte Versionen des TCF und TEF sowie bestimmte CAP/BEP-Berufsdiplome zulässig. Die Zertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein, es sei denn, es handelt sich um ein Diplom.
Die Präfekturen haben die Regeln bisher uneinheitlich angewandt, was Bewerber oft dazu zwang, teure Tests erneut abzulegen oder Ablehnungen zu riskieren. Die neuen Verordnungen sind rechtlich bindend und sollen diese Ermessensspielräume beenden. Zudem verpflichten sie die Testanbieter, sichere digitale Ergebnisberichte mit QR-Code-Verifizierung auszustellen, sodass HR-Teams die Nachweise direkt im ANEF-Onlineportal hochladen können.
Arbeitgeber, die Talent Passport-Verlängerungen unterstützen, sollten ihre bestehenden Akten überprüfen: Mitarbeitende mit älteren Zertifikaten benötigen bei der nächsten Statusverlängerung möglicherweise einen aktuellen Test. Sprachschulen bieten bereits beschleunigte B1-Kurse in Paris, Lyon und Toulouse an, um der erwarteten Nachfrage gerecht zu werden.
Mittelfristig soll die Harmonisierung die Bearbeitungszeiten verkürzen – derzeit durchschnittlich 63 Tage für Facharbeiterkarten – indem der Austausch zwischen Präfekturen und Antragstellern reduziert wird. Mobility-Manager sollten ihre internen Checklisten aktualisieren und pro Mitarbeitendem mit Kosten von 170 bis 250 Euro für anerkannte Tests kalkulieren.
Für die Staatsbürgerschaft (Niveau B2) akzeptiert die Regierung den DELF B2, DALF, den TCF für die Staatsbürgerschaft und den TEF IRN. Für 10-Jahres-Aufenthaltskarten (B1) und vierjährige Mehrjahreskarten (A2) sind vereinfachte Versionen des TCF und TEF sowie bestimmte CAP/BEP-Berufsdiplome zulässig. Die Zertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein, es sei denn, es handelt sich um ein Diplom.
Die Präfekturen haben die Regeln bisher uneinheitlich angewandt, was Bewerber oft dazu zwang, teure Tests erneut abzulegen oder Ablehnungen zu riskieren. Die neuen Verordnungen sind rechtlich bindend und sollen diese Ermessensspielräume beenden. Zudem verpflichten sie die Testanbieter, sichere digitale Ergebnisberichte mit QR-Code-Verifizierung auszustellen, sodass HR-Teams die Nachweise direkt im ANEF-Onlineportal hochladen können.
Arbeitgeber, die Talent Passport-Verlängerungen unterstützen, sollten ihre bestehenden Akten überprüfen: Mitarbeitende mit älteren Zertifikaten benötigen bei der nächsten Statusverlängerung möglicherweise einen aktuellen Test. Sprachschulen bieten bereits beschleunigte B1-Kurse in Paris, Lyon und Toulouse an, um der erwarteten Nachfrage gerecht zu werden.
Mittelfristig soll die Harmonisierung die Bearbeitungszeiten verkürzen – derzeit durchschnittlich 63 Tage für Facharbeiterkarten – indem der Austausch zwischen Präfekturen und Antragstellern reduziert wird. Mobility-Manager sollten ihre internen Checklisten aktualisieren und pro Mitarbeitendem mit Kosten von 170 bis 250 Euro für anerkannte Tests kalkulieren.
Quelle: AEF info
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