
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem vorübergehenden Aufenthaltstitel in Frankreich aufhalten, stehen ab nächster Woche vor einer neuen Hürde: Ein verpflichtender „Bürgertest“ mit Bestehensanforderung, der für alle gilt, die eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis, eine zehnjährige „carte de résident“ oder die Einbürgerung beantragen. Die Maßnahme, die am 10. Oktober im Journal officiel veröffentlicht und diese Woche durch Regierungsrichtlinien bestätigt wurde, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der 45-minütige Test umfasst 28 Multiple-Choice-Fragen zu französischer Geschichte, Institutionen, Laizität, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zum praktischen Leben in Frankreich. Hinzu kommen 12 szenariobasierte Fragen, die die alltägliche Integration prüfen sollen. Um zu bestehen, müssen die Kandidaten mindestens 32 von 40 Punkten (80 %) erreichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 69 Euro, das Ergebnis ist vier Jahre gültig. Jährlich werden mehr als 100.000 Bewerber für mehrjährige Aufenthaltstitel und rund 35.000 Einbürgerungskandidaten erwartet.
Die Reform wurde vom ehemaligen Innenminister Bruno Retailleau vorangetrieben, der Integration als Pflicht und nicht als Option etablieren will. Befürworter argumentieren, dass der einheitliche Test die bisher sehr unterschiedlich schwierigen Interviews bei den Präfekturen ersetzt. Kritiker bemängeln, dass viele Fragen – etwa das genaue Datum des Gesetzes von 1905 zur Trennung von Kirche und Staat – selbst den meisten Franzosen unbekannt sind. Zudem entstehen bereits private Vorbereitungskurse mit Preisen zwischen 200 und 400 Euro, was vor allem Wohlhabende bevorzugt.
Für Arbeitgeber ist die unmittelbare Herausforderung die Bearbeitungszeit. Bisher waren Inhaber eines Talent-Passes von Sprach- und Integrationstests befreit, doch Junior-Mitarbeiter, die vom Studenten- zum Arbeitnehmerstatus wechseln, müssen den Test bestehen, bevor eine neue Karte ausgestellt wird. Mobility-Manager sollten daher vier bis sechs Wochen zusätzlich bei den Einsatzbeginn-Daten einplanen und Kosten für Prüfungsgebühren und Schulungsmaterialien berücksichtigen. Auch Universitäten raten internationalen Absolventen mit Jobangeboten in Frankreich, sich für die ersten verfügbaren Termine im Januar anzumelden, um Engpässe zu vermeiden.
Langfristig signalisiert die neue Regelung eine Verschiebung hin zu leistungsorientierter Einwanderung: Wirtschaftsmigranten, die die französische Bürgerschaftskultur beherrschen, könnten schneller einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten, während diejenigen, die durchfallen, Gefahr laufen, auf jährliche Verlängerungen angewiesen zu sein. Unternehmen, die ab 2026 nicht-EU-Talente einstellen wollen, sollten daher Sprach- und Integrationsunterstützung in ihre Relocation-Pakete aufnehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Der 45-minütige Test umfasst 28 Multiple-Choice-Fragen zu französischer Geschichte, Institutionen, Laizität, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zum praktischen Leben in Frankreich. Hinzu kommen 12 szenariobasierte Fragen, die die alltägliche Integration prüfen sollen. Um zu bestehen, müssen die Kandidaten mindestens 32 von 40 Punkten (80 %) erreichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 69 Euro, das Ergebnis ist vier Jahre gültig. Jährlich werden mehr als 100.000 Bewerber für mehrjährige Aufenthaltstitel und rund 35.000 Einbürgerungskandidaten erwartet.
Die Reform wurde vom ehemaligen Innenminister Bruno Retailleau vorangetrieben, der Integration als Pflicht und nicht als Option etablieren will. Befürworter argumentieren, dass der einheitliche Test die bisher sehr unterschiedlich schwierigen Interviews bei den Präfekturen ersetzt. Kritiker bemängeln, dass viele Fragen – etwa das genaue Datum des Gesetzes von 1905 zur Trennung von Kirche und Staat – selbst den meisten Franzosen unbekannt sind. Zudem entstehen bereits private Vorbereitungskurse mit Preisen zwischen 200 und 400 Euro, was vor allem Wohlhabende bevorzugt.
Für Arbeitgeber ist die unmittelbare Herausforderung die Bearbeitungszeit. Bisher waren Inhaber eines Talent-Passes von Sprach- und Integrationstests befreit, doch Junior-Mitarbeiter, die vom Studenten- zum Arbeitnehmerstatus wechseln, müssen den Test bestehen, bevor eine neue Karte ausgestellt wird. Mobility-Manager sollten daher vier bis sechs Wochen zusätzlich bei den Einsatzbeginn-Daten einplanen und Kosten für Prüfungsgebühren und Schulungsmaterialien berücksichtigen. Auch Universitäten raten internationalen Absolventen mit Jobangeboten in Frankreich, sich für die ersten verfügbaren Termine im Januar anzumelden, um Engpässe zu vermeiden.
Langfristig signalisiert die neue Regelung eine Verschiebung hin zu leistungsorientierter Einwanderung: Wirtschaftsmigranten, die die französische Bürgerschaftskultur beherrschen, könnten schneller einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten, während diejenigen, die durchfallen, Gefahr laufen, auf jährliche Verlängerungen angewiesen zu sein. Unternehmen, die ab 2026 nicht-EU-Talente einstellen wollen, sollten daher Sprach- und Integrationsunterstützung in ihre Relocation-Pakete aufnehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Quelle: Le Monde
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