
Reisende aus visumfreien Drittstaaten – darunter die USA, Großbritannien, Kanada und Australien – müssen künftig eine Antragsgebühr von 20 Euro zahlen, um vor der Einreise in die Schweiz oder einen der 29 weiteren teilnehmenden europäischen Staaten eine ETIAS-Genehmigung (European Travel Information and Authorisation System) zu erhalten. Das tschechische Nachrichtenportal Prague Morning berichtete am 30. Dezember über die Gebührenregelung, nachdem EU-Beamte diese im Vorfeld eines geplanten Soft-Starts Ende 2026 finalisiert hatten.
ETIAS funktioniert ähnlich wie das US-ESTA. Antragsteller füllen ein Online-Formular mit Passdaten, Reiseverlauf und Sicherheitsfragen aus. Die meisten Genehmigungen werden innerhalb von Minuten erteilt und sind drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Kinder unter 18 und Personen über 70 Jahre sind von der Gebühr befreit, müssen sich aber dennoch registrieren. Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte gegenüber lokalen Medien, dass die ETIAS-Prüfungen in die bestehende Grenzkontrollinfrastruktur an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel integriert werden.
Die Ankündigung hat unmittelbare Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die auf kurzfristige Besuche von Kunden, Auftragnehmern und Konferenzrednern angewiesen sind. Mobilitätsmanager müssen die Gebühr und die Vorlaufzeit – Branchenverbände empfehlen eine Antragstellung mindestens 96 Stunden vor Abreise – in Einladungsschreiben, Reiserichtlinien und Abrechnungssysteme einplanen. Zwar sind 20 Euro moderat, doch das eigentliche Risiko liegt in kurzfristigen Ablehnungen, die wichtige Termine gefährden könnten.
Reiseverbände warnen zudem vor einer Zunahme betrügerischer Webseiten, die bereits „Express“-ETIAS-Genehmigungen anbieten. Das Berner Konsumentenschutzbüro rät Antragstellern, ausschließlich das offizielle EU-Portal zu nutzen, sobald es online geht. Für Anfang 2026 ist eine Informationskampagne in Deutsch, Französisch und Italienisch geplant, inklusive QR-codierter Plakate an Schweizer Bahnhöfen und Flughäfen.
Mittelfristig werden ETIAS-Daten in das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) der Schweiz einfließen, was den Behörden eine genauere Kontrolle von Überziehungen der Aufenthaltsdauer ermöglicht. Datenschutzorganisationen bereiten jedoch rechtliche Schritte vor und argumentieren, dass die Verknüpfung biometrischer EES-Daten mit der ETIAS-Sicherheitsprüfung ein faktisches Überwachungsregime für Reisende schafft. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat das Parlament um ein Kontrollmandat gebeten, ähnlich dem für das bestehende API-System (Advanced Passenger Information).
ETIAS funktioniert ähnlich wie das US-ESTA. Antragsteller füllen ein Online-Formular mit Passdaten, Reiseverlauf und Sicherheitsfragen aus. Die meisten Genehmigungen werden innerhalb von Minuten erteilt und sind drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Kinder unter 18 und Personen über 70 Jahre sind von der Gebühr befreit, müssen sich aber dennoch registrieren. Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte gegenüber lokalen Medien, dass die ETIAS-Prüfungen in die bestehende Grenzkontrollinfrastruktur an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel integriert werden.
Die Ankündigung hat unmittelbare Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die auf kurzfristige Besuche von Kunden, Auftragnehmern und Konferenzrednern angewiesen sind. Mobilitätsmanager müssen die Gebühr und die Vorlaufzeit – Branchenverbände empfehlen eine Antragstellung mindestens 96 Stunden vor Abreise – in Einladungsschreiben, Reiserichtlinien und Abrechnungssysteme einplanen. Zwar sind 20 Euro moderat, doch das eigentliche Risiko liegt in kurzfristigen Ablehnungen, die wichtige Termine gefährden könnten.
Reiseverbände warnen zudem vor einer Zunahme betrügerischer Webseiten, die bereits „Express“-ETIAS-Genehmigungen anbieten. Das Berner Konsumentenschutzbüro rät Antragstellern, ausschließlich das offizielle EU-Portal zu nutzen, sobald es online geht. Für Anfang 2026 ist eine Informationskampagne in Deutsch, Französisch und Italienisch geplant, inklusive QR-codierter Plakate an Schweizer Bahnhöfen und Flughäfen.
Mittelfristig werden ETIAS-Daten in das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) der Schweiz einfließen, was den Behörden eine genauere Kontrolle von Überziehungen der Aufenthaltsdauer ermöglicht. Datenschutzorganisationen bereiten jedoch rechtliche Schritte vor und argumentieren, dass die Verknüpfung biometrischer EES-Daten mit der ETIAS-Sicherheitsprüfung ein faktisches Überwachungsregime für Reisende schafft. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat das Parlament um ein Kontrollmandat gebeten, ähnlich dem für das bestehende API-System (Advanced Passenger Information).
Quelle: Prague Morning