
Eine neue Welle von Flugverkehrsstörungen hat Westeuropa erfasst und hunderte Schweizer Geschäftsreisende und Urlauber am Flughafen Genf kurz vor Silvester gestrandet. Laut dem Passagierrechte-Spezialisten AirHelp wurden am 26. Dezember 469 Flüge verspätet und 33 gestrichen. Genf zählt dabei zu den vier am stärksten betroffenen Drehkreuzen neben London Heathrow, Dublin und Frankfurt.
Die am 29. Dezember veröffentlichte Analyse zeigt, dass die Nachwirkungen weiterhin spürbar sind, da Fluggesellschaften mit der Rotation der Crews, der Positionierung der Flugzeuge und begrenzten Kapazitäten in der Hochsaison kämpfen.
Obwohl die Airlines keine eindeutige Ursache nennen, sprechen Schweizer Luftfahrtbehörden von einem „perfekten Sturm“ aus Winterwetterfronten, überlasteten Bodenabfertigungsdiensten und anhaltendem Personalmangel, der die Branche seit der Erholung nach der Pandemie belastet. Für Unternehmen mit Sitz in Genf könnte der Zeitpunkt kaum ungünstiger sein: Viele Firmen starten Anfang Januar wieder mit persönlichen Kick-off-Meetings, und Reiseverantwortliche müssen nun dringend Umleitungen über Zürich oder die Bahn organisieren. Airlines wie British Airways, Brussels Airlines und Air France verzeichneten die meisten betroffenen Abflüge, doch auch Swiss International Air Lines meldete zahlreiche Verspätungen bei Inlandsflügen nach Zürich sowie internationalen Verbindungen nach London City und Paris-CDG.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 – die in der Schweiz über die Luftverkehrspassagierrechte-Verordnung angewendet wird – haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn die Verspätung von der Airline verursacht wurde und die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert ist. Wetterbedingte oder durch die Flugsicherung verursachte Störungen sind jedoch ausgenommen, was viele Passagiere unsicher bezüglich einer Erstattung lässt. Mobilitätsexperten raten Unternehmen, Bordkarten und Verspätungsmitteilungen sorgfältig zu dokumentieren und Ansprüche schnell einzureichen, da einige Airlines enge Fristen setzen.
Der Flughafen Genf hat zusätzliches Kundenservicepersonal eingesetzt und eine Ausweichlounge in der ehemaligen T2-Anlage geöffnet, warnt jedoch, dass die Sicherheitskontrollen am 29. und 30. Dezember Wartezeiten von über 90 Minuten verursachen könnten. Reisende aus dem Schengen-Raum werden daran erinnert, dass die automatischen Passkontrollschleusen rund um die Uhr in Betrieb sind, was die Umsteigezeiten verkürzen kann. Schweizer Personalabteilungen beobachten die Lage stündlich und empfehlen den Mitarbeitenden, online einzuchecken, möglichst nur mit Handgepäck zu reisen und die Reisepläne bis in die erste Januarwoche flexibel zu halten. Während Meteorologen ab dem 31. Dezember ruhigeres Wetter vorhersagen, räumen Fluggesellschaften ein, dass es mehrere Tage und erhebliche Überstunden erfordern wird, um die europäischen Flugnetze vollständig zu stabilisieren.
Die am 29. Dezember veröffentlichte Analyse zeigt, dass die Nachwirkungen weiterhin spürbar sind, da Fluggesellschaften mit der Rotation der Crews, der Positionierung der Flugzeuge und begrenzten Kapazitäten in der Hochsaison kämpfen.
Obwohl die Airlines keine eindeutige Ursache nennen, sprechen Schweizer Luftfahrtbehörden von einem „perfekten Sturm“ aus Winterwetterfronten, überlasteten Bodenabfertigungsdiensten und anhaltendem Personalmangel, der die Branche seit der Erholung nach der Pandemie belastet. Für Unternehmen mit Sitz in Genf könnte der Zeitpunkt kaum ungünstiger sein: Viele Firmen starten Anfang Januar wieder mit persönlichen Kick-off-Meetings, und Reiseverantwortliche müssen nun dringend Umleitungen über Zürich oder die Bahn organisieren. Airlines wie British Airways, Brussels Airlines und Air France verzeichneten die meisten betroffenen Abflüge, doch auch Swiss International Air Lines meldete zahlreiche Verspätungen bei Inlandsflügen nach Zürich sowie internationalen Verbindungen nach London City und Paris-CDG.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 – die in der Schweiz über die Luftverkehrspassagierrechte-Verordnung angewendet wird – haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn die Verspätung von der Airline verursacht wurde und die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert ist. Wetterbedingte oder durch die Flugsicherung verursachte Störungen sind jedoch ausgenommen, was viele Passagiere unsicher bezüglich einer Erstattung lässt. Mobilitätsexperten raten Unternehmen, Bordkarten und Verspätungsmitteilungen sorgfältig zu dokumentieren und Ansprüche schnell einzureichen, da einige Airlines enge Fristen setzen.
Der Flughafen Genf hat zusätzliches Kundenservicepersonal eingesetzt und eine Ausweichlounge in der ehemaligen T2-Anlage geöffnet, warnt jedoch, dass die Sicherheitskontrollen am 29. und 30. Dezember Wartezeiten von über 90 Minuten verursachen könnten. Reisende aus dem Schengen-Raum werden daran erinnert, dass die automatischen Passkontrollschleusen rund um die Uhr in Betrieb sind, was die Umsteigezeiten verkürzen kann. Schweizer Personalabteilungen beobachten die Lage stündlich und empfehlen den Mitarbeitenden, online einzuchecken, möglichst nur mit Handgepäck zu reisen und die Reisepläne bis in die erste Januarwoche flexibel zu halten. Während Meteorologen ab dem 31. Dezember ruhigeres Wetter vorhersagen, räumen Fluggesellschaften ein, dass es mehrere Tage und erhebliche Überstunden erfordern wird, um die europäischen Flugnetze vollständig zu stabilisieren.
Quelle: AirHelp
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