
Nur drei Monate nach dem Soft-Launch wurde das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) der EU am 10. Januar 2026 auf etwa die Hälfte der Schengen-Grenzposten ausgeweitet. Das britische Medium UKNIP berichtete am 11. Januar, dass der Reiseverband ABTA längere Warteschlangen an den französischen Grenzkontrollen in Dover, Folkestone und London St Pancras erwartet, da britische Reisende bei der ersten Einreise Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgeben müssen. Die französische Grenzpolizei (PAF) bestätigt die Installation von fast 200 Terminals, warnt jedoch, dass eine Registrierung bis zu zwei Minuten dauern kann – sechsmal länger als der bisherige Passstempel.
Die Übergangsphase, in der sowohl manuelle Stempel als auch das EES parallel genutzt werden, läuft mindestens bis zum 9. April 2026 und verdoppelt damit effektiv die Formalitäten. Für Geschäftsreisende wird es besonders bei den frühen Pendlerzügen und Montagmorgenflügen ab Paris, Lyon und Toulouse eng, da viele Anschlussreisende aus Großbritannien oder anderen visumfreien Ländern kommen. Der französische Flughafenbetreiber ADP verlegt Personal aus den Duty-Free-Shops, um den „Januar-Ansturm“ zu bewältigen, während Eurostar Firmenkunden empfiehlt, 45 Minuten früher als vertraglich vereinbart für Gruppen-Check-ins zu erscheinen.
Globale Arbeitgeber, die Mitarbeiter über Frankreich entsenden, sollten ihre Reisebestimmungen umgehend anpassen: Mitarbeiter sollten bei der nächsten Reise die EES-Registrierung vornehmen, um wiederholte Wartezeiten zu vermeiden, und für Bahn-Flug-Verbindungen einen Puffer von 30 bis 45 Minuten einplanen. Umzugsprogramme, die Besichtigungen von Wohnungen beinhalten, müssen mehr Zeit an den Grenzen einplanen und Ankünfte außerhalb der Stoßzeiten berücksichtigen.
Abschließend sollten Datenschutzbeauftragte beachten, dass biometrische Daten drei Jahre lang (oder bis zum Ablauf des Reisepasses) gespeichert und französischen sowie EU-Strafverfolgungsbehörden zugänglich sind. Die Personalabteilungen sollten Mitarbeiter beruhigen, dass die Daten verschlüsselt sind und nicht für Steuerwohnsitzprüfungen verwendet werden können, jedoch Teil der Schengen-Überziehungsprüfungen sind – ein wichtiger Compliance-Aspekt für Vielreisende, die regelmäßig nach Frankreich ein- und ausreisen.
Die Übergangsphase, in der sowohl manuelle Stempel als auch das EES parallel genutzt werden, läuft mindestens bis zum 9. April 2026 und verdoppelt damit effektiv die Formalitäten. Für Geschäftsreisende wird es besonders bei den frühen Pendlerzügen und Montagmorgenflügen ab Paris, Lyon und Toulouse eng, da viele Anschlussreisende aus Großbritannien oder anderen visumfreien Ländern kommen. Der französische Flughafenbetreiber ADP verlegt Personal aus den Duty-Free-Shops, um den „Januar-Ansturm“ zu bewältigen, während Eurostar Firmenkunden empfiehlt, 45 Minuten früher als vertraglich vereinbart für Gruppen-Check-ins zu erscheinen.
Globale Arbeitgeber, die Mitarbeiter über Frankreich entsenden, sollten ihre Reisebestimmungen umgehend anpassen: Mitarbeiter sollten bei der nächsten Reise die EES-Registrierung vornehmen, um wiederholte Wartezeiten zu vermeiden, und für Bahn-Flug-Verbindungen einen Puffer von 30 bis 45 Minuten einplanen. Umzugsprogramme, die Besichtigungen von Wohnungen beinhalten, müssen mehr Zeit an den Grenzen einplanen und Ankünfte außerhalb der Stoßzeiten berücksichtigen.
Abschließend sollten Datenschutzbeauftragte beachten, dass biometrische Daten drei Jahre lang (oder bis zum Ablauf des Reisepasses) gespeichert und französischen sowie EU-Strafverfolgungsbehörden zugänglich sind. Die Personalabteilungen sollten Mitarbeiter beruhigen, dass die Daten verschlüsselt sind und nicht für Steuerwohnsitzprüfungen verwendet werden können, jedoch Teil der Schengen-Überziehungsprüfungen sind – ein wichtiger Compliance-Aspekt für Vielreisende, die regelmäßig nach Frankreich ein- und ausreisen.
Quelle: UKNIP
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