
Frankreich erreichte am 9. Januar einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des Entry/Exit-Systems (EES) der Europäischen Union, genau 90 Tage nach Beginn der schrittweisen Einführung. Gesetzlich sind nun mindestens die Hälfte aller Grenzübergänge – Flughäfen, Seehäfen, Bahnhöfe und Straßenkontrollstellen – verpflichtet, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von ankommenden und abreisenden Nicht-EU-Reisenden zu erfassen. Laut Innenministerium ist die Regelung an wichtigen Verkehrsknotenpunkten wie Paris-Charles-de-Gaulle, Orly, Nizza, Lyon und dem Eurostar-Terminal am Gare du Nord bereits in Betrieb.
Die erstmalige Registrierung verlängert die Ankunftsformalitäten um drei bis 15 Minuten, doch bei den Folgedurchreisen erfolgt die Kontrolle automatisiert und der Pass wird nicht mehr abgestempelt. Die Regierung verspricht, dass das System langfristig Wartezeiten verkürzen und die Identifikation von Visaüberschreitern erleichtern wird. Datenschutzexperten äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Datenspeicherung und möglicher Ausweitung der Systemfunktionen.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, hat dies unmittelbare praktische Folgen: Die Reisepläne müssen Pufferzeiten für die Erstregistrierung einplanen. Mobilitätsteams aktualisieren ihre Checklisten vor der Abreise, weisen Reisende darauf hin, dass die Verweigerung der biometrischen Erfassung zur Einreiseverweigerung führt, und passen Servicevereinbarungen mit Transportdienstleistern an.
Blickt man voraus, muss Frankreich bis zum 10. April 2026 die biometrische Erfassung an 100 % der Außengrenzen gewährleisten, bevor das EU-Reisegenehmigungssystem ETIAS in Kraft tritt. Die Betreiber des Eurotunnels verhandeln noch, wie Fingerabdrücke von Autofahrern ohne Staus erfasst werden können, was eine begrenzte Übergangsfrist für den Autoverkehr wahrscheinlich macht.
Der 90-Tage-Meilenstein bestätigt, dass Europas ehrgeizigstes Digitalisierungsprojekt an den Grenzen auf Kurs ist – auch wenn Flughäfen weiterhin mit Mitarbeiterschulungen, technischen Problemen an Terminals und Beschilderungsfragen kämpfen. Unternehmen, die frühzeitig reagieren, können Störungen beim vollständigen Rollout minimieren.
Die erstmalige Registrierung verlängert die Ankunftsformalitäten um drei bis 15 Minuten, doch bei den Folgedurchreisen erfolgt die Kontrolle automatisiert und der Pass wird nicht mehr abgestempelt. Die Regierung verspricht, dass das System langfristig Wartezeiten verkürzen und die Identifikation von Visaüberschreitern erleichtern wird. Datenschutzexperten äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Datenspeicherung und möglicher Ausweitung der Systemfunktionen.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, hat dies unmittelbare praktische Folgen: Die Reisepläne müssen Pufferzeiten für die Erstregistrierung einplanen. Mobilitätsteams aktualisieren ihre Checklisten vor der Abreise, weisen Reisende darauf hin, dass die Verweigerung der biometrischen Erfassung zur Einreiseverweigerung führt, und passen Servicevereinbarungen mit Transportdienstleistern an.
Blickt man voraus, muss Frankreich bis zum 10. April 2026 die biometrische Erfassung an 100 % der Außengrenzen gewährleisten, bevor das EU-Reisegenehmigungssystem ETIAS in Kraft tritt. Die Betreiber des Eurotunnels verhandeln noch, wie Fingerabdrücke von Autofahrern ohne Staus erfasst werden können, was eine begrenzte Übergangsfrist für den Autoverkehr wahrscheinlich macht.
Der 90-Tage-Meilenstein bestätigt, dass Europas ehrgeizigstes Digitalisierungsprojekt an den Grenzen auf Kurs ist – auch wenn Flughäfen weiterhin mit Mitarbeiterschulungen, technischen Problemen an Terminals und Beschilderungsfragen kämpfen. Unternehmen, die frühzeitig reagieren, können Störungen beim vollständigen Rollout minimieren.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
Wie VisaHQ helfen kann
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