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Österreich und Ungarn unterzeichnen aktualisiertes Grenzverkehrsabkommen zur Verschärfung gemeinsamer Schengen-Kontrollen

Jan. 21, 2026
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Österreich und Ungarn unterzeichnen aktualisiertes Grenzverkehrsabkommen zur Verschärfung gemeinsamer Schengen-Kontrollen
Österreich und Ungarn haben ihr seit einem Jahrzehnt bestehendes bilaterales Grenzkooperationsabkommen grundlegend überarbeitet und am 19. Januar 2026 in Budapest ein ergänzendes Protokoll unterzeichnet. Die Innenminister Gerhard Karner (Österreich) und Sándor Pintér (Ungarn) erklärten, dass der neue Text die Verfahren an den Schengen-Grenzkodex nach der Pandemie anpasst, gemeinsame Patrouillen auf beiden Seiten der Grenze ermöglicht und die Liste der zugelassenen regionalen Grenzübergänge erweitert.

Laut Vereinbarung können gemischte Patrouillenteams Identitätskontrollen bis zu zehn Kilometer hinter der eigentlichen Grenze durchführen und in Echtzeit Daten zu Menschenschmuggelnetzwerken über eine sichere mobile Plattform austauschen, die vom Gemeinsamen Einsatzbüro der österreichischen Polizei in Nickelsdorf betrieben wird. Mobile biometrische Scanner, die direkt in das österreichische VIS (Visa-Informationssystem) und das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) einspeisen, werden bis April an fünf weiteren Grenzübergängen in Burgenland eingeführt – ein wichtiger Zeitpunkt, da das EES ab dem 10. April 2026 EU-weit verpflichtend wird.

Österreich und Ungarn unterzeichnen aktualisiertes Grenzverkehrsabkommen zur Verschärfung gemeinsamer Schengen-Kontrollen


Für Mobilitätsmanager in Unternehmen ist die wichtigste Neuerung die Planbarkeit: Die Fahrspuren für Pkw am Autobahnübergang A4/A M1 Nickelsdorf-Hegyeshalom werden rund um die Uhr geöffnet sein, während zwei kleinere Übergänge (Andau/Királyhida und Deutschkreutz/Kópháza) neue Öffnungszeiten an Werktagen erhalten. Unternehmen, die Pendler-Shuttles oder grenzüberschreitende Einsatzprogramme betreiben, hatten sich lange über kurzfristige Schließungen beklagt, die durch Wiens fortlaufende sechsmonatige „vorübergehende“ Grenzkontrollerweiterungen verursacht wurden und teure Umwege sowie Überstunden nach sich zogen. Das Protokoll verpflichtet beide Regierungen, bei Schließungen von mehr als vier Stunden eine 48-stündige Vorankündigung zu geben.

Karner betonte, dass es bei der Vereinbarung „nicht um neue Zäune, sondern um intelligentere Polizeiarbeit“ gehe und verwies darauf, dass die Asylanträge in Österreich 2025 um 32 % zurückgingen, nachdem die gemeinsamen Patrouillen verschärft wurden. Dennoch äußern Menschenrechtsorganisationen in Wien Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Datenschutz. Berater für Geschäftsreisende empfehlen, stets einen Reisepass mitzuführen (auch für EU-Bürger), bei der Einführung der mobilen Scanner mehr Zeit einzuplanen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmergenehmigungen und Schengen-Aufenthaltsberechnungen bei Stichprobenkontrollen wasserdicht sind.
Quelle: The Star (Malaysia)/Xinhua

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