
Staatssekretär Alexander Pröll führte am 23. Januar die österreichische Delegation in Genf bei der vierten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des Landes vor dem UN-Menschenrechtsrat an. Während der dreistündigen Sitzung wurde ein breites Themenspektrum behandelt, doch viele Mitgliedstaaten konzentrierten sich auf Österreichs zunehmend restriktive Asyl- und Rückkehrpolitik, einschließlich der am selben Tag in Wien vorgestellten Rekordabschiebungszahlen.
Pröll verteidigte den Kurs der Regierung und betonte, dass eine konsequente Grenzverwaltung und die Achtung der Menschenrechte sich nicht ausschließen: „Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundlage der österreichischen Politik. Wir erfüllen unsere internationalen Schutzverpflichtungen und sorgen gleichzeitig dafür, dass unser System nicht missbraucht wird.“ Er hob die erhöhte Finanzierung für Rechtsbeistand und neue Integrationsprogramme für anerkannte Flüchtlinge hervor.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten jedoch die verlängerte Inhaftierung am Flughafen Wien-Schwechat gemäß den neuen EU-Regeln, die eine Festhaltung von Asylsuchenden bis zu 18 Wochen erlauben. Ebenso wurde die geplante Auslagerung von Teilen des Asylverfahrens an sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten bemängelt, ein Vorhaben, das Österreich gemeinsam mit mehreren EU-Partnern vorantreibt.
Obwohl der UPR-Prozess rechtlich nicht bindend ist, haben seine Empfehlungen politisches Gewicht. Festgestellte Menschenrechtsverletzungen könnten Grundlage für Klagen vor österreichischen Gerichten sein und die Bemühungen des Landes erschweren, hochqualifizierte Drittstaatsangehörige anzuziehen. Globale Arbeitgeber sollten daher die Folgemaßnahmen genau beobachten, da Änderungen bei Haftbedingungen, Rechtsbeistandsansprüchen oder Fristen für Berufungen die Compliance bei innerbetrieblichen Versetzungen beeinflussen könnten.
Der Abschlussbericht des Menschenrechtsrats, inklusive der Verpflichtungen Österreichs, wird im März erwartet. Beobachter rechnen mit Empfehlungen zur Begrenzung der Haftdauer, zur Verbesserung der Unterbringungsstandards und zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit bei Abschiebungen.
Pröll verteidigte den Kurs der Regierung und betonte, dass eine konsequente Grenzverwaltung und die Achtung der Menschenrechte sich nicht ausschließen: „Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundlage der österreichischen Politik. Wir erfüllen unsere internationalen Schutzverpflichtungen und sorgen gleichzeitig dafür, dass unser System nicht missbraucht wird.“ Er hob die erhöhte Finanzierung für Rechtsbeistand und neue Integrationsprogramme für anerkannte Flüchtlinge hervor.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten jedoch die verlängerte Inhaftierung am Flughafen Wien-Schwechat gemäß den neuen EU-Regeln, die eine Festhaltung von Asylsuchenden bis zu 18 Wochen erlauben. Ebenso wurde die geplante Auslagerung von Teilen des Asylverfahrens an sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten bemängelt, ein Vorhaben, das Österreich gemeinsam mit mehreren EU-Partnern vorantreibt.
Obwohl der UPR-Prozess rechtlich nicht bindend ist, haben seine Empfehlungen politisches Gewicht. Festgestellte Menschenrechtsverletzungen könnten Grundlage für Klagen vor österreichischen Gerichten sein und die Bemühungen des Landes erschweren, hochqualifizierte Drittstaatsangehörige anzuziehen. Globale Arbeitgeber sollten daher die Folgemaßnahmen genau beobachten, da Änderungen bei Haftbedingungen, Rechtsbeistandsansprüchen oder Fristen für Berufungen die Compliance bei innerbetrieblichen Versetzungen beeinflussen könnten.
Der Abschlussbericht des Menschenrechtsrats, inklusive der Verpflichtungen Österreichs, wird im März erwartet. Beobachter rechnen mit Empfehlungen zur Begrenzung der Haftdauer, zur Verbesserung der Unterbringungsstandards und zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit bei Abschiebungen.
Quelle: APA-OTS
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