
Die globale Einwanderungsfirma Fragomen veröffentlichte am 21. Januar 2026 eine Mitteilung zu neuen Mindestgehaltsgrenzen, die seit dem 1. Januar 2026 für die wichtigsten Arbeitserlaubniswege in Österreich gelten. Die Rot-Weiß-Rot Karte (punktbasiertes Schlüsselarbeitsbewilligungsverfahren) erfordert nun mindestens 3.465 € brutto pro Monat – zuvor waren es 3.225 € – während die Schwelle für die EU Blue Card auf 55.678 € brutto pro Jahr festgesetzt wurde. Super-Schlüsselkräfte und Führungskräfte, die von Entsendebefreiungen profitieren, müssen nun 8.316 € monatlich verdienen, was einer Steigerung von fast acht Prozent entspricht. (fragomen.com)
Diese Änderungen wirken sich auch auf verwandte Programme aus: Die Gehaltsuntergrenze für arbeitserlaubnisbefreite Führungskräfte und renommierte Forscher wurde auf 8.316 € angeglichen, und entsandte Mitarbeiter aus anderen EU-/EWR-Staaten können bestimmte Meldepflichten umgehen, wenn sie denselben Betrag erreichen. Arbeitgeber müssen die Beträge in Euro und über 14 Gehaltszahlungen garantieren – selbst wenn die Vergütung über eine ausländische Gehaltsabrechnung erfolgt. (fragomen.com)
Für Personalabteilungen bedeuten die höheren Beträge eine Anpassung der Budgets für ab dem 1. Januar beginnende Versetzungen. Zwar sind Unternehmen nicht verpflichtet, die Gehälter aktueller Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhaber nachträglich anzuheben, jedoch können kollektivvertragliche Erhöhungen weiterhin gelten. Wird die neue Mindestgrenze nicht eingehalten, drohen Ablehnung oder Widerruf der Bewilligungen und bei Entsendungen hohe Geldstrafen gemäß dem österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).
Praktische Maßnahmen umfassen die Überprüfung aller 2026 geplanten Versetzungen, die Aktualisierung der Kostenschätzungen für Entsendungen und die Hervorhebung der Mindestgehaltsgrenzen in den Vertragsangeboten. Liegen die Gehaltspakete knapp darunter, könnten Arbeitgeber variable Zulagen in Fixgehälter umwandeln oder Wohnkosten übernehmen, um das Nettoeinkommen an die strengen Existenzminimumsanforderungen anzupassen (1.308,39 € für Alleinstehende plus 201,88 € pro Kind).
Diese Änderungen wirken sich auch auf verwandte Programme aus: Die Gehaltsuntergrenze für arbeitserlaubnisbefreite Führungskräfte und renommierte Forscher wurde auf 8.316 € angeglichen, und entsandte Mitarbeiter aus anderen EU-/EWR-Staaten können bestimmte Meldepflichten umgehen, wenn sie denselben Betrag erreichen. Arbeitgeber müssen die Beträge in Euro und über 14 Gehaltszahlungen garantieren – selbst wenn die Vergütung über eine ausländische Gehaltsabrechnung erfolgt. (fragomen.com)
Für Personalabteilungen bedeuten die höheren Beträge eine Anpassung der Budgets für ab dem 1. Januar beginnende Versetzungen. Zwar sind Unternehmen nicht verpflichtet, die Gehälter aktueller Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhaber nachträglich anzuheben, jedoch können kollektivvertragliche Erhöhungen weiterhin gelten. Wird die neue Mindestgrenze nicht eingehalten, drohen Ablehnung oder Widerruf der Bewilligungen und bei Entsendungen hohe Geldstrafen gemäß dem österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).
Praktische Maßnahmen umfassen die Überprüfung aller 2026 geplanten Versetzungen, die Aktualisierung der Kostenschätzungen für Entsendungen und die Hervorhebung der Mindestgehaltsgrenzen in den Vertragsangeboten. Liegen die Gehaltspakete knapp darunter, könnten Arbeitgeber variable Zulagen in Fixgehälter umwandeln oder Wohnkosten übernehmen, um das Nettoeinkommen an die strengen Existenzminimumsanforderungen anzupassen (1.308,39 € für Alleinstehende plus 201,88 € pro Kind).
Quelle: Fragomen Immigration Alert