
Präfekten in Nord und Pas-de-Calais haben eine außergewöhnliche Verfügung erlassen, die Mitgliedern der britischen ultrarechten Gruppe „Raise the Colours“ bis zum 26. Januar das Betreten und Versammeln entlang der Kanal-Küste von Dünkirchen bis Boulogne untersagt. Die Maßnahme, die am 24. Januar um 12:30 Uhr veröffentlicht wurde, folgt auf Erkenntnisse, dass die Aktivisten selbsternannte „Bootswachen“-Patrouillen planen, um Asylsuchende abzufangen.
Rechtliche Grundlage. Die Verfügung stützt sich auf Artikel L212-1 des französischen Sicherheitsgesetzbuchs, der eine vorübergehende Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger erlaubt, deren Anwesenheit eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellt. Polizeipräfekturen werden Identitätskontrollen an Fährhäfen, Eurotunnel-Terminals und Rastplätzen der Autobahn A16 durchführen; Verstöße führen zu sofortiger Abschiebung und einem einjährigen Schengen-Einreiseverbot.
Auswirkungen auf die Mobilität. Der Personen- und Güterverkehr über den Ärmelkanal soll weiterlaufen, allerdings mit verstärkten stichprobenartigen Kontrollen, die die Wartezeiten für Reisebusse und Firmen-Shuttles verlängern können. Unternehmen, die Saisonkräfte oder wertvolle Fracht über Calais transportieren, sollten ihre Fahrer anweisen, vollständige Ausweisdokumente mitzuführen und zusätzliche Zeit für Kontrollen einzuplanen. Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Verbot und verwiesen darauf, dass frühere Auseinandersetzungen Hilfslieferungen in den Lagern von Grande-Synthe behindert hatten.
Übergeordneter Kontext. Die Verschärfung erfolgt, während die Zahl der Überfahrten mit kleinen Booten in diesem Jahr bereits 931 erreicht hat. Paris und London verhandeln derzeit über ein neues Rückführungsprotokoll, das eine schnellere Rückführung abgefangener Migranten nach Frankreich ermöglichen soll – Gespräche, die die Aktivistenrhetorik auf beiden Seiten des Kanals voraussichtlich weiter anheizen werden.
Nächste Schritte. Innenminister Bruno Retailleau deutete an, dass ähnliche Verbote auch gegen extremistische Netzwerke vom Kontinent eingesetzt werden könnten, die versuchen, Migrations-Hotspots im Vorfeld der Regionalwahlen 2026 in Frankreich auszunutzen.
Rechtliche Grundlage. Die Verfügung stützt sich auf Artikel L212-1 des französischen Sicherheitsgesetzbuchs, der eine vorübergehende Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger erlaubt, deren Anwesenheit eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellt. Polizeipräfekturen werden Identitätskontrollen an Fährhäfen, Eurotunnel-Terminals und Rastplätzen der Autobahn A16 durchführen; Verstöße führen zu sofortiger Abschiebung und einem einjährigen Schengen-Einreiseverbot.
Auswirkungen auf die Mobilität. Der Personen- und Güterverkehr über den Ärmelkanal soll weiterlaufen, allerdings mit verstärkten stichprobenartigen Kontrollen, die die Wartezeiten für Reisebusse und Firmen-Shuttles verlängern können. Unternehmen, die Saisonkräfte oder wertvolle Fracht über Calais transportieren, sollten ihre Fahrer anweisen, vollständige Ausweisdokumente mitzuführen und zusätzliche Zeit für Kontrollen einzuplanen. Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Verbot und verwiesen darauf, dass frühere Auseinandersetzungen Hilfslieferungen in den Lagern von Grande-Synthe behindert hatten.
Übergeordneter Kontext. Die Verschärfung erfolgt, während die Zahl der Überfahrten mit kleinen Booten in diesem Jahr bereits 931 erreicht hat. Paris und London verhandeln derzeit über ein neues Rückführungsprotokoll, das eine schnellere Rückführung abgefangener Migranten nach Frankreich ermöglichen soll – Gespräche, die die Aktivistenrhetorik auf beiden Seiten des Kanals voraussichtlich weiter anheizen werden.
Nächste Schritte. Innenminister Bruno Retailleau deutete an, dass ähnliche Verbote auch gegen extremistische Netzwerke vom Kontinent eingesetzt werden könnten, die versuchen, Migrations-Hotspots im Vorfeld der Regionalwahlen 2026 in Frankreich auszunutzen.
Quelle: TF1 Info