
Italiens Tourismusministerin Daniela Santanchè und Innenminister Matteo Piantedosi haben einen Entwurf für ein Dekret vorgestellt, das es Gemeinden ermöglicht, einen Teil der „tassa di soggiorno“ (Übernachtungssteuer) für Projekte zur öffentlichen Sicherheit zu verwenden – etwa für CCTV-Netzwerke, intelligente Besuchersensoren und verstärkte Polizeipräsenz in der Hochsaison. Der Plan wurde am 24. Januar beim Internationalen Tourismusforum in Mailand präsentiert.
Nach geltendem Recht muss die Abgabe – die auf Hotelrechnungen und Kurzzeitvermietungen erhoben wird – in die Förderung des Tourismus oder in Infrastruktur reinvestiert werden. Die neue Regelung erweitert den Anwendungsbereich, sodass beliebte Reiseziele wie Venedig oder die Amalfiküste Überwachungskameras, Kennzeichenerkennungssysteme und temporäre Einsatzleitstellen finanzieren können, um große Besucherströme bei Events wie den Olympischen Winterspielen 2026 oder dem Heiligen Jahr in Rom zu bewältigen.
Für Geschäftsreisemanager ist der Vorschlag aus zwei Gründen relevant: Erstens verringern sicherere Stadtzentren und Verkehrsknotenpunkte die Haftungsrisiken für Vielreisende und Entsandte. Zweitens könnten höhere Kosten durch die Maßnahmen von Hotels an die Kunden weitergegeben werden, was die Budgets für Meetings und Incentive-Reisen erhöht.
Das Dekret soll Anfang Februar dem Ministerrat vorgelegt werden und könnte, nach Genehmigung, noch vor dem Osterreiseverkehr in Kraft treten. Die Gemeinden müssten einen jährlichen Sicherheitsplan veröffentlichen, der angibt, wie viel der Steuer – derzeit zwischen 1 und 10 Euro pro Person und Nacht – umgeleitet wird und mit welchen Kennzahlen die Wirksamkeit gemessen wird.
Branchenverbände wie Federalberghi unterstützen die Initiative, fordern aber eine Begrenzung der Verwaltungskosten, damit Hoteliers nicht mit zusätzlichen Berichtspflichten belastet werden. Datenschützer mahnen strenge Schutzmaßnahmen an, da viele Gemeinden keine eigenen Datenschutzbeauftragten haben.
Nach geltendem Recht muss die Abgabe – die auf Hotelrechnungen und Kurzzeitvermietungen erhoben wird – in die Förderung des Tourismus oder in Infrastruktur reinvestiert werden. Die neue Regelung erweitert den Anwendungsbereich, sodass beliebte Reiseziele wie Venedig oder die Amalfiküste Überwachungskameras, Kennzeichenerkennungssysteme und temporäre Einsatzleitstellen finanzieren können, um große Besucherströme bei Events wie den Olympischen Winterspielen 2026 oder dem Heiligen Jahr in Rom zu bewältigen.
Für Geschäftsreisemanager ist der Vorschlag aus zwei Gründen relevant: Erstens verringern sicherere Stadtzentren und Verkehrsknotenpunkte die Haftungsrisiken für Vielreisende und Entsandte. Zweitens könnten höhere Kosten durch die Maßnahmen von Hotels an die Kunden weitergegeben werden, was die Budgets für Meetings und Incentive-Reisen erhöht.
Das Dekret soll Anfang Februar dem Ministerrat vorgelegt werden und könnte, nach Genehmigung, noch vor dem Osterreiseverkehr in Kraft treten. Die Gemeinden müssten einen jährlichen Sicherheitsplan veröffentlichen, der angibt, wie viel der Steuer – derzeit zwischen 1 und 10 Euro pro Person und Nacht – umgeleitet wird und mit welchen Kennzahlen die Wirksamkeit gemessen wird.
Branchenverbände wie Federalberghi unterstützen die Initiative, fordern aber eine Begrenzung der Verwaltungskosten, damit Hoteliers nicht mit zusätzlichen Berichtspflichten belastet werden. Datenschützer mahnen strenge Schutzmaßnahmen an, da viele Gemeinden keine eigenen Datenschutzbeauftragten haben.
Quelle: ANSA
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