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EU setzt den 10. April 2026 als endgültige Frist für das vollständige Ein- und Ausreisesystem – Irische Reisende werden zur Vorbereitung aufgefordert

Jan. 27, 2026
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EU setzt den 10. April 2026 als endgültige Frist für das vollständige Ein- und Ausreisesystem – Irische Reisende werden zur Vorbereitung aufgefordert
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass das Schengen-Einreise-/Ausreisesystem (EES) seine sechsmonatige stufenweise Einführung am 10. April 2026 abschließen wird. Dabei ersetzt das System das bisherige Stempeln von Pässen durch biometrische Scans an allen externen Schengen-Grenzen. Eine gestern veröffentlichte Pressemitteilung betont, dass das System bereits an ausgewählten Kontrollpunkten in Betrieb ist und bis zum Stichtag schrittweise ausgeweitet wird.

Obwohl die Republik Irland nicht zum Schengen-Raum gehört, betrifft die Änderung einen Großteil der irischen Auslandsreisen: 91 % der Freizeitreisen und nahezu alle innergemeinschaftlichen Geschäftsreisen führen über mindestens eine Schengen-Grenze. Irische Staatsbürger werden weiterhin, wo verfügbar, E-Gates nutzen, müssen bei der ersten Einreise jedoch ein Gesichtsfoto und vier Fingerabdrücke hinterlegen; bei späteren Grenzübertritten genügt dann eine schnelle Verifizierung.

EU setzt den 10. April 2026 als endgültige Frist für das vollständige Ein- und Ausreisesystem – Irische Reisende werden zur Vorbereitung aufgefordert


Für Nicht-EU-Mitarbeiter mit Wohnsitz in Irland, die häufig in den Schengen-Raum reisen – etwa US-Techniker mit Stamp 1G-Visa – wird der Prozess komplexer. Arbeitgeber sollten für die Erstregistrierung mehr Zeit einplanen und ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Reise- und Aufenthaltspapiere übereinstimmen müssen, um Fehlalarme wegen angeblicher Überziehung der Aufenthaltsdauer im automatisierten System zu vermeiden.

Fluggesellschaften und Fährunternehmen, die Irland ansteuern, darunter Aer Lingus und Irish Ferries, testen bereits die zugehörige Carrier-Schnittstelle, mit der sie den EES-/ETIAS-Status von Reisenden vor dem Boarding überprüfen können. Reisebüros und Travel-Management-Unternehmen (TMCs) raten ihren Kunden, die Passagierdaten sorgfältig zu prüfen, damit Mittel- und Nachnamen sowie Namenszusätze in Buchungen und Pässen übereinstimmen – Abweichungen können bei verpflichtender EES-Nutzung zu manuellen Kontrollen oder verweigertem Boarding führen.

Während Datenschützer Bedenken hinsichtlich der Speicherung biometrischer Daten äußern, betont Brüssel, dass die Plattform „den höchsten Standards im Daten- und Datenschutz“ entspricht. Die Kommission wird im nächsten Monat eine Nutzerrechte-Charta veröffentlichen, die Verfahren zur Korrektur von Datenfehlern beschreibt – ein Dokument, das globale Mobilitätsteams für Eskalationen unbedingt archivieren sollten.
Quelle: European Commission press release

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