
Die Tinte auf dem außergewöhnlichen Regularisierungsdekret Spaniens ist kaum getrocknet, doch die enorme Nachfrage zeigt sich bereits deutlich. Am 29. Januar bildeten Hunderte pakistanische Staatsangehörige vor dem Konsulat ihres Landes in Barcelona Schlangen von bis zu 200 Metern Länge, um die obligatorische polizeiliche Führungszeugnisbescheinigung zu erhalten, die zur Vorlage eines einwandfreien Strafregisters erforderlich ist. Generalkonsul Murad Ali Wazir erklärte gegenüber *El País*, dass sein Büro inzwischen rund 1.000 Bescheinigungen pro Tag ausstellt und die Öffnungszeiten auf Abende und Wochenenden ausgeweitet hat.
Laut Dekret hat jeder Ausländer, der vor dem 31. Dezember 2025 in Spanien lebt und mindestens fünf Monate ununterbrochen nachweisen kann, Anspruch auf eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eines der wenigen unverzichtbaren Dokumente ist ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, der übersetzt und beglaubigt sein muss. Für Gemeinschaften mit großen Diasporapopulationen – wie Pakistaner, Bangladeschis und Marokkaner – ist die Kapazität der Konsulate zur ersten Engstelle geworden.
Das städtische Integrationsbüro Barcelonas hat Freiwillige eingesetzt, die Antragstellern beim Ausfüllen der Online-Formulare und der Buchung biometrischer Termine helfen, doch die Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot. Migrations-NGOs warnen davor, dass auf dem Schwarzmarkt „Terminvermittler“ bis zu 80 Euro für eigentlich kostenlose Termine verlangen.
Für Arbeitgeber ist der Ansturm ein zweischneidiges Schwert. Die Regularisierung verspricht, den legalen Talentpool in Logistik, Landwirtschaft und Pflege zu erweitern, doch Mitarbeiter könnten Auszeiten benötigen, um Dokumente zu besorgen oder zu Botschaften in Madrid oder Paris zu reisen, falls lokale Konsulate überlastet sind. Mobilitätsteams sollten für Februar und März flexible Dienstpläne einplanen und die Erstattung von Reisekosten für wichtige Behördengänge in Betracht ziehen.
Spanische Behörden geben an, mit den stark frequentierten Konsulaten zusammenzuarbeiten, um Sammelanträge zu ermöglichen, doch ein Zeitplan steht noch aus. Unternehmen, die kurzfristige Entsendungen aus Pakistan planen, sollten die Terminverfügbarkeit genau beobachten, da konsularische Rückstände auch die Ausstellung neuer Geschäftsvisa verzögern könnten.
Laut Dekret hat jeder Ausländer, der vor dem 31. Dezember 2025 in Spanien lebt und mindestens fünf Monate ununterbrochen nachweisen kann, Anspruch auf eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eines der wenigen unverzichtbaren Dokumente ist ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, der übersetzt und beglaubigt sein muss. Für Gemeinschaften mit großen Diasporapopulationen – wie Pakistaner, Bangladeschis und Marokkaner – ist die Kapazität der Konsulate zur ersten Engstelle geworden.
Das städtische Integrationsbüro Barcelonas hat Freiwillige eingesetzt, die Antragstellern beim Ausfüllen der Online-Formulare und der Buchung biometrischer Termine helfen, doch die Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot. Migrations-NGOs warnen davor, dass auf dem Schwarzmarkt „Terminvermittler“ bis zu 80 Euro für eigentlich kostenlose Termine verlangen.
Für Arbeitgeber ist der Ansturm ein zweischneidiges Schwert. Die Regularisierung verspricht, den legalen Talentpool in Logistik, Landwirtschaft und Pflege zu erweitern, doch Mitarbeiter könnten Auszeiten benötigen, um Dokumente zu besorgen oder zu Botschaften in Madrid oder Paris zu reisen, falls lokale Konsulate überlastet sind. Mobilitätsteams sollten für Februar und März flexible Dienstpläne einplanen und die Erstattung von Reisekosten für wichtige Behördengänge in Betracht ziehen.
Spanische Behörden geben an, mit den stark frequentierten Konsulaten zusammenzuarbeiten, um Sammelanträge zu ermöglichen, doch ein Zeitplan steht noch aus. Unternehmen, die kurzfristige Entsendungen aus Pakistan planen, sollten die Terminverfügbarkeit genau beobachten, da konsularische Rückstände auch die Ausstellung neuer Geschäftsvisa verzögern könnten.
Quelle: El País