
Die Billigfluggesellschaft easyJet warnte ihre Kunden am 30. Januar, dass die italienischen Piloten und Kabinenbesatzungen am Samstag, den 31. Januar, von 13:00 bis 17:00 Uhr zu einem landesweiten vierstündigen Streik aufrufen. Der Ausstand, organisiert von den Gewerkschaften ANPAC und USB Lavoro Aereo, fällt außerhalb der in Italien geschützten Flugzeiten, was bedeutet, dass eine erhebliche Anzahl von Flügen rechtlich storniert werden kann. Besonders betroffen sind die Flughäfen Mailand-Malpensa, Rom-Fiumicino, Neapel und Venedig, aber auch Flüge nach Großbritannien könnten Verzögerungen erleiden.
Der Streit dreht sich um die Angleichung der Löhne nach der Pandemie, die Stabilität der Dienstpläne und die Integration neuer A321neo-Flugzeuge. EasyJet gibt an, Ersatzcrews bereitzuhalten und hofft, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten, rät den Passagieren jedoch, die mobile App regelmäßig zu überprüfen und bietet kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen an. Nach der EU-Verordnung 261/2004 könnten Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben, wenn sich die Verspätungen auf mehr als drei Stunden belaufen und der Streik als vom Flugunternehmen kontrollierbar eingestuft wird.
Für Geschäftsreisende ist der Zeitpunkt ungünstig: Der 31. Januar ist für viele multinationale Unternehmen der Monatsabschluss, und der Andrang im Vorfeld der Mailänder Modewoche erhöht die Nachfrage nach Sitzplätzen. Personalabteilungen sollten Mitarbeiter, die an diesem Nachmittag fliegen, besonders jene mit knappen Anschlussflügen zu Zielen außerhalb des Schengen-Raums, wo Umsteigemöglichkeiten begrenzt sind, rechtzeitig informieren.
Obwohl ein vierstündiger Streik gering erscheinen mag, kann die zersplitterte Arbeitslandschaft Italiens dazu führen, dass kurzfristig weitere lokale Streiks hinzukommen. Unternehmen mit regelmäßigen innergemeinschaftlichen Flügen sollten einen anbieterunabhängigen Notfallplan bereithalten und ihre Mitarbeiter dazu anhalten, Bordkarten als Nachweis für mögliche Entschädigungsansprüche aufzubewahren.
Der Streit dreht sich um die Angleichung der Löhne nach der Pandemie, die Stabilität der Dienstpläne und die Integration neuer A321neo-Flugzeuge. EasyJet gibt an, Ersatzcrews bereitzuhalten und hofft, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten, rät den Passagieren jedoch, die mobile App regelmäßig zu überprüfen und bietet kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen an. Nach der EU-Verordnung 261/2004 könnten Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben, wenn sich die Verspätungen auf mehr als drei Stunden belaufen und der Streik als vom Flugunternehmen kontrollierbar eingestuft wird.
Für Geschäftsreisende ist der Zeitpunkt ungünstig: Der 31. Januar ist für viele multinationale Unternehmen der Monatsabschluss, und der Andrang im Vorfeld der Mailänder Modewoche erhöht die Nachfrage nach Sitzplätzen. Personalabteilungen sollten Mitarbeiter, die an diesem Nachmittag fliegen, besonders jene mit knappen Anschlussflügen zu Zielen außerhalb des Schengen-Raums, wo Umsteigemöglichkeiten begrenzt sind, rechtzeitig informieren.
Obwohl ein vierstündiger Streik gering erscheinen mag, kann die zersplitterte Arbeitslandschaft Italiens dazu führen, dass kurzfristig weitere lokale Streiks hinzukommen. Unternehmen mit regelmäßigen innergemeinschaftlichen Flügen sollten einen anbieterunabhängigen Notfallplan bereithalten und ihre Mitarbeiter dazu anhalten, Bordkarten als Nachweis für mögliche Entschädigungsansprüche aufzubewahren.
Quelle: AirHelp
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