
Auf der Sitzung des italienischen Ministerrats am 29. Januar wurde ein umfassendes „Vereinfachungsdekret“ verabschiedet, das mehrere Regelungen von direktem Interesse für mobile Arbeitnehmer, Expatriates und deren Personalabteilungen enthält. Während die Schlagzeilen vor allem die Reduzierung der Bürokratie im Inland hervorhoben, verbirgt sich in Artikel 23 eine wichtige Vorgabe: die vollständige Interoperabilität zwischen dem AIRE-Bevölkerungsregister und allen konsularischen Datenbanken. Nach der Umsetzung müssen italienische Staatsbürger im Ausland bei der Passverlängerung oder bei Visaanträgen für nicht-EU-Familienangehörige keine Papiernachweise mehr vorlegen.
Die Regierung hat zudem die Konsulate angewiesen, digitale Vollmachten auszustellen, die es Familienmitgliedern ermöglichen, Anträge im Namen des Antragstellers einzureichen, sowie kostenlose, herunterladbare Meldebescheinigungen bereitzustellen. Eine Pilotphase startet im Frühjahr in London, New York und São Paulo, die weltweite Einführung ist für Ende 2026 geplant. Behörden rechnen damit, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Passverlängerungen im Ausland von derzeit 60 Tagen auf „deutlich unter drei Wochen“ verkürzen wird.
Über konsularische Angelegenheiten hinaus führt das Dekret einen Personalausweis mit unbegrenzter Gültigkeit für Bürger über 70 Jahre ein und genehmigt elektronische Wahlkarten, die über das nationale Bevölkerungsregister (ANPR) zugänglich sind. Diese Maßnahmen bringen Italien näher an die EU-Ziele für digitale Identitäten und könnten die Anzahl der persönlichen Behördengänge von Expatriates bei Rückkehrbesuchen reduzieren.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die praktische Konsequenz klar: Sobald die neuen Backend-Systeme in Betrieb sind, sollten die Beantragung und Verlängerung italienischer Reisedokumente – sowie die Visaanträge für nicht-EU-Ehegatten – schneller und kostengünstiger werden. Unternehmen, die Mitarbeiter entsenden, sollten jedoch eine Übergangsphase mit Lernkurve einplanen, da die Konsulate ihre Abläufe anpassen und das Personal neu schulen müssen.
Die Regierung hat zudem die Konsulate angewiesen, digitale Vollmachten auszustellen, die es Familienmitgliedern ermöglichen, Anträge im Namen des Antragstellers einzureichen, sowie kostenlose, herunterladbare Meldebescheinigungen bereitzustellen. Eine Pilotphase startet im Frühjahr in London, New York und São Paulo, die weltweite Einführung ist für Ende 2026 geplant. Behörden rechnen damit, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Passverlängerungen im Ausland von derzeit 60 Tagen auf „deutlich unter drei Wochen“ verkürzen wird.
Über konsularische Angelegenheiten hinaus führt das Dekret einen Personalausweis mit unbegrenzter Gültigkeit für Bürger über 70 Jahre ein und genehmigt elektronische Wahlkarten, die über das nationale Bevölkerungsregister (ANPR) zugänglich sind. Diese Maßnahmen bringen Italien näher an die EU-Ziele für digitale Identitäten und könnten die Anzahl der persönlichen Behördengänge von Expatriates bei Rückkehrbesuchen reduzieren.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die praktische Konsequenz klar: Sobald die neuen Backend-Systeme in Betrieb sind, sollten die Beantragung und Verlängerung italienischer Reisedokumente – sowie die Visaanträge für nicht-EU-Ehegatten – schneller und kostengünstiger werden. Unternehmen, die Mitarbeiter entsenden, sollten jedoch eine Übergangsphase mit Lernkurve einplanen, da die Konsulate ihre Abläufe anpassen und das Personal neu schulen müssen.
Quelle: La Milano