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Mitarbeiter des österreichischen Gesundheitsfonds kritisieren Pläne zur Kürzung der medizinischen Leistungen für Asylsuchende

Feb. 7, 2026
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Mitarbeiter des österreichischen Gesundheitsfonds kritisieren Pläne zur Kürzung der medizinischen Leistungen für Asylsuchende
Ein neuer Streit in der langjährigen Migrationsdebatte Österreichs entbrannte am 6. Februar, als der Betriebsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Idee von Bundeskanzler Christian Stocker kritisierte, die medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf ein minimales „Basispaket“ zu beschränken.

In einer scharf formulierten Stellungnahme bezeichnete ÖGK-Vorstandsmitglied Andreas Huss den Vorschlag als „teure und ineffiziente Scheinlösung“, die Kosten von präventiver ambulanter Versorgung auf teure Notfallbehandlungen verlagern würde. Die Österreichische Ärztekammer unterstützte die Kritik und warnte, dass eine fragmentierte Versorgung in der Primärversorgung die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlasten und gegen die ärztliche Berufsethik verstoßen könnte.

Mitarbeiter des österreichischen Gesundheitsfonds kritisieren Pläne zur Kürzung der medizinischen Leistungen für Asylsuchende


Der Plan, der noch die Zustimmung des Parlaments benötigt, ist Teil der breiteren Bemühungen der Regierungskoalition ÖVP-SPÖ-NEOS, die Einwanderungsregeln zu verschärfen und sogenannte „Pull-Faktoren“ für irreguläre Migration einzudämmen. Stocker argumentiert, dass die sozialen Systeme Österreichs nach mehreren Jahren hoher Asylzahlen unter Druck stehen und die Leistungen an jene der Nachbarländer in der EU angepasst werden müssen.

Die Oppositionsparteien sind gespalten: Die FPÖ befürwortet strengere Regeln, griff jedoch Huss persönlich an, während die Grünen und die NEOS die Maßnahme als Verstoß gegen EU-Grundrechte sehen. Manager für Geschäftsreisen und globale Mobilität beobachten die Entwicklung genau, da reduzierte Gesundheitsleistungen Kurzzeiteinsätze von humanitärem Personal oder NGO-Mitarbeitern erschweren und die Fürsorgepflichten von Unternehmen gegenüber bereits in Österreich lebenden Flüchtlingsfamilien verteuern könnten.

Würde das Gesetz in Kraft treten, wäre dies ab dem 1. Juli 2026 der Fall, was Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen nur fünf Monate Zeit ließe, private Versicherungen und Personalrichtlinien anzupassen. Rechtsexperten erwarten eine Welle von Verfassungsbeschwerden und warnen, dass rückwirkende Einschränkungen laufender Behandlungen zu hohen Schadenersatzforderungen gegen den Staat führen könnten.
Quelle: Kurier

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