
Bei einer vielbeachteten Abstimmung am 10. Februar hat das Europäische Parlament eine Verordnung verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Asylsuchende in sogenannte „sichere Drittstaaten“ abzuschieben, selbst wenn die Antragsteller dort keine vorherigen Verbindungen haben. Während die Maßnahme von Regierungen unterstützt wird, die irreguläre Migration eindämmen wollen, muss das spanische Innenministerium nun entscheiden, wie diese Politik mit Spaniens humanitärer Haltung und dem jüngsten Massen-Regularisierungsplan vereinbar ist.
Die Außengrenzen Spaniens – auf den Kanarischen Inseln sowie in den Enklaven Ceuta und Melilla – verzeichnen seit Oktober Rekordzahlen bei Ankünften. Bisher wurden Asylanträge meist auf spanischem Boden bearbeitet oder freiwillige Rückführungen koordiniert. Nach der neuen Regel könnten die Behörden Ankommende jedoch an Partnerstaaten in Nordafrika weiterleiten, sofern diese Länder Mindeststandards im Bereich Menschenrechte erfüllen.
Menschenrechtsorganisationen in Spanien kritisieren die Abstimmung scharf und warnen vor der Entstehung von „ausgelagerten Lagern“ sowie möglichen Verstößen gegen das Non-Refoulement-Prinzip. Auch Wirtschaftsverbände zeigen sich besorgt: Spaniens Agrar- und Tourismussektor ist auf saisonale ausländische Arbeitskräfte angewiesen und befürchtet, dass strengere Asylregelungen die Migrationsdebatte weiter politisieren und zukünftige Programme zur Mobilität von Fachkräften erschweren könnten.
Juristen weisen darauf hin, dass Spanien sein Asylgesetz anpassen und bilaterale Abkommen aushandeln muss, bevor Transfers stattfinden können – ein Prozess, der voraussichtlich vor dem spanischen Verfassungsgericht angefochten wird. Unternehmen, die Flüchtlinge im Rahmen von Gemeinschafts-Sponsoring-Programmen beschäftigen, sollten mögliche Änderungen des Aufenthaltsstatus genau beobachten und Nachweise zur wirtschaftlichen Integration bereithalten, um ihre Mitarbeitenden zu schützen.
Die Außengrenzen Spaniens – auf den Kanarischen Inseln sowie in den Enklaven Ceuta und Melilla – verzeichnen seit Oktober Rekordzahlen bei Ankünften. Bisher wurden Asylanträge meist auf spanischem Boden bearbeitet oder freiwillige Rückführungen koordiniert. Nach der neuen Regel könnten die Behörden Ankommende jedoch an Partnerstaaten in Nordafrika weiterleiten, sofern diese Länder Mindeststandards im Bereich Menschenrechte erfüllen.
Menschenrechtsorganisationen in Spanien kritisieren die Abstimmung scharf und warnen vor der Entstehung von „ausgelagerten Lagern“ sowie möglichen Verstößen gegen das Non-Refoulement-Prinzip. Auch Wirtschaftsverbände zeigen sich besorgt: Spaniens Agrar- und Tourismussektor ist auf saisonale ausländische Arbeitskräfte angewiesen und befürchtet, dass strengere Asylregelungen die Migrationsdebatte weiter politisieren und zukünftige Programme zur Mobilität von Fachkräften erschweren könnten.
Juristen weisen darauf hin, dass Spanien sein Asylgesetz anpassen und bilaterale Abkommen aushandeln muss, bevor Transfers stattfinden können – ein Prozess, der voraussichtlich vor dem spanischen Verfassungsgericht angefochten wird. Unternehmen, die Flüchtlinge im Rahmen von Gemeinschafts-Sponsoring-Programmen beschäftigen, sollten mögliche Änderungen des Aufenthaltsstatus genau beobachten und Nachweise zur wirtschaftlichen Integration bereithalten, um ihre Mitarbeitenden zu schützen.
Quelle: Al Jazeera