
Kabinettsbeschluss Nr. 1 von 2026, veröffentlicht am 11. Februar, gewährt internationalen und nationalen Sportorganisationen, die nicht kommerziell tätig sind und alle Einnahmen in sportliche Aktivitäten reinvestieren, eine vollständige Befreiung von der Körperschaftssteuer. (timesofindia.indiatimes.com)
Zugelassene Organisationen – von globalen Verbänden bis hin zu Jugendtrainingsakademien – müssen vom Sportministerium anerkannt sein und sich strengen gemeinnützigen Governance-Regeln verpflichten. Gewinne dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden, und jegliche nicht verwandten kommerziellen Einnahmen bleiben steuerpflichtig. Die Anträge werden von der Bundessteuerbehörde geprüft, die auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht. (timesofindia.indiatimes.com)
Obwohl die Maßnahme als Instrument zur wirtschaftlichen Diversifizierung präsentiert wird, hat sie auch Auswirkungen auf die Mobilität: Der steuerbefreite Status soll ausländische Sportverbände dazu ermutigen, ihre regionalen Hauptsitze in Dubai oder Abu Dhabi anzusiedeln, was neue Einsatzmöglichkeiten für Trainer, Verwaltungsmitarbeiter und Athleten schafft. Zudem senkt sie die Betriebskosten für Basisvereine, die viele ausländische Spieler mit Arbeitserlaubnissen beschäftigen.
Die Befreiung bringt Sportorganisationen in Einklang mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen – wie Bildungs- oder Kulturstiftungen –, die bereits nach Artikel 9 des Körperschaftssteuergesetzes steuerliche Erleichterungen genießen. Experten raten qualifizierten Organisationen, ihre Satzungen und Strukturen zur Einwanderungssponsorship zu überprüfen, um eine Übereinstimmung zwischen Steuer- und Visaklassifikationen sicherzustellen.
Angesichts der Ambition der VAE, ein globales Sportzentrum zu werden – mit Veranstaltungen von der Formel 1 bis zu den Golf-Weltmeisterschaften – könnte dieser steuerliche Anreiz die Emirate für Sportverbände, die eine Basis im Nahen Osten suchen, noch attraktiver machen.
Zugelassene Organisationen – von globalen Verbänden bis hin zu Jugendtrainingsakademien – müssen vom Sportministerium anerkannt sein und sich strengen gemeinnützigen Governance-Regeln verpflichten. Gewinne dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden, und jegliche nicht verwandten kommerziellen Einnahmen bleiben steuerpflichtig. Die Anträge werden von der Bundessteuerbehörde geprüft, die auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht. (timesofindia.indiatimes.com)
Obwohl die Maßnahme als Instrument zur wirtschaftlichen Diversifizierung präsentiert wird, hat sie auch Auswirkungen auf die Mobilität: Der steuerbefreite Status soll ausländische Sportverbände dazu ermutigen, ihre regionalen Hauptsitze in Dubai oder Abu Dhabi anzusiedeln, was neue Einsatzmöglichkeiten für Trainer, Verwaltungsmitarbeiter und Athleten schafft. Zudem senkt sie die Betriebskosten für Basisvereine, die viele ausländische Spieler mit Arbeitserlaubnissen beschäftigen.
Die Befreiung bringt Sportorganisationen in Einklang mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen – wie Bildungs- oder Kulturstiftungen –, die bereits nach Artikel 9 des Körperschaftssteuergesetzes steuerliche Erleichterungen genießen. Experten raten qualifizierten Organisationen, ihre Satzungen und Strukturen zur Einwanderungssponsorship zu überprüfen, um eine Übereinstimmung zwischen Steuer- und Visaklassifikationen sicherzustellen.
Angesichts der Ambition der VAE, ein globales Sportzentrum zu werden – mit Veranstaltungen von der Formel 1 bis zu den Golf-Weltmeisterschaften – könnte dieser steuerliche Anreiz die Emirate für Sportverbände, die eine Basis im Nahen Osten suchen, noch attraktiver machen.
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