
STRAßBURG / ROM – Am 10. Februar 2026 hat das Europäische Parlament zwei zentrale Verordnungen des neuen Migrations- und Asylpakts der EU verabschiedet: eine EU-weite Definition des Begriffs „sicheres Drittland“ sowie eine verbindliche Liste von Staaten, die als ausreichend schützend für Asylsuchende gelten und zu denen Rückführungen oder Umleitungen möglich sind. Italiens Innenminister Matteo Piantedosi bezeichnete das Ergebnis als „großen Erfolg“ für Rom und betonte, dass die Liste Länder umfasst, die Italien bereits als sicher einstuft, darunter Ägypten, Tunesien und Bangladesch. (ansa.it)
Das Konzept der sicheren Länder erlaubt es den Mitgliedstaaten, Asylanträge als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits durch ein gelistetes Land gereist ist oder dort hätte Schutz beantragen können. Für Italien, das als Haupteingangspunkt für Migranten über das Mittelmeer dient, könnte diese Entscheidung die Bearbeitungszeiten für bestimmte Nationalitäten erheblich verkürzen und Rückführungen beschleunigen.
Unternehmensberater im Bereich Migration sehen zwar nur begrenzte unmittelbare Auswirkungen auf Inhaber von Arbeitserlaubnissen, warnen aber, dass der politische Trend zu strengeren Asylprüfungen auch zu einer intensiveren Kontrolle von Visa-Überziehungen führen und den Druck auf Arbeitgeber erhöhen könnte, sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit Entsendungsvisa nach Projektende zügig ausreisen.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass einige Länder auf der Liste eine uneinheitliche Menschenrechtsbilanz aufweisen. NGOs, die in Italien Aufnahmezentren betreiben, befürchten, dass die Einstufung als „sicher“ zu rechtlichen Anfechtungen führen könnte, was die Umsetzung verzögern würde. Der Europäische Rat wird voraussichtlich im März die endgültige formelle Zustimmung erteilen, woraufhin die Mitgliedstaaten – darunter auch Italien – sechs Monate Zeit haben, ihre nationalen Verfahren anzupassen. Mobilitätsteams sollten die Veröffentlichungen des italienischen Innenministeriums im Blick behalten, die Änderungen bei den Dokumentationsanforderungen an Einreisehäfen und Questure bekanntgeben.
Das Konzept der sicheren Länder erlaubt es den Mitgliedstaaten, Asylanträge als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits durch ein gelistetes Land gereist ist oder dort hätte Schutz beantragen können. Für Italien, das als Haupteingangspunkt für Migranten über das Mittelmeer dient, könnte diese Entscheidung die Bearbeitungszeiten für bestimmte Nationalitäten erheblich verkürzen und Rückführungen beschleunigen.
Unternehmensberater im Bereich Migration sehen zwar nur begrenzte unmittelbare Auswirkungen auf Inhaber von Arbeitserlaubnissen, warnen aber, dass der politische Trend zu strengeren Asylprüfungen auch zu einer intensiveren Kontrolle von Visa-Überziehungen führen und den Druck auf Arbeitgeber erhöhen könnte, sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit Entsendungsvisa nach Projektende zügig ausreisen.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass einige Länder auf der Liste eine uneinheitliche Menschenrechtsbilanz aufweisen. NGOs, die in Italien Aufnahmezentren betreiben, befürchten, dass die Einstufung als „sicher“ zu rechtlichen Anfechtungen führen könnte, was die Umsetzung verzögern würde. Der Europäische Rat wird voraussichtlich im März die endgültige formelle Zustimmung erteilen, woraufhin die Mitgliedstaaten – darunter auch Italien – sechs Monate Zeit haben, ihre nationalen Verfahren anzupassen. Mobilitätsteams sollten die Veröffentlichungen des italienischen Innenministeriums im Blick behalten, die Änderungen bei den Dokumentationsanforderungen an Einreisehäfen und Questure bekanntgeben.
Quelle: ANSA
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