
Ab dem 25. Februar 2026 müssen alle Reisenden aus visumfreien Ländern – darunter auch die Schweiz – vor dem Boarding eines Flugzeugs, Zuges oder einer Fähre eine genehmigte elektronische Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich vorweisen. Der italienische Sender Sky TG24 erinnerte die Passagiere an diese Änderung und betonte, dass Fluggesellschaften Reisenden ohne digitale Genehmigung das Boarding verweigern werden. Die ETA kostet 16 Pfund, ist elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und zwei Jahre lang gültig (bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses). Anträge können über die offizielle UK-ETA-App oder die Website gov.uk/ETA eingereicht werden; die meisten Entscheidungen erfolgen automatisiert innerhalb weniger Minuten, das Innenministerium empfiehlt jedoch, bis zu drei Werktage einzuplanen. Inhaber von UK-Visa oder Aufenthaltstiteln sind ausgenommen, ebenso Doppelbürger der Schweiz und Großbritanniens, die mit einem britischen Pass reisen. Für Schweizer Unternehmen ist diese Änderung mehr als nur eine kleine Anpassung der Reiseverwaltung. Schweizer Banken, Life-Science-Firmen und Rohstoffhändler schicken regelmäßig Mitarbeiter für Tagesmeetings nach London; ohne gültige ETA riskieren diese, am Gate abgewiesen zu werden, was Geschäftsabschlüsse und Kundenbesuche stören kann. Mobility-Teams sollten ETA-Prüfungen in ihre Reisegenehmigungsprozesse integrieren und Doppelbürger daran erinnern, den richtigen Pass mitzuführen, um „keine Genehmigung, keine Reise“-Probleme zu vermeiden. Die ETA ist Teil der umfassenderen Digitalisierung der britischen Grenzkontrollen. Physische Visastempel werden bis Ende 2026 abgeschafft, und die Fluggesellschaften werden zunehmend auf Advance Passenger Information setzen, um die Reiseerlaubnis bereits vor dem Check-in zu überprüfen. Schweizer Unternehmen müssen daher ihre Buchungsplattformen mit Daten zu Passgültigkeit und ETA-Ablauf synchronisieren, um regelkonform zu bleiben. Zukünftig plant das britische Innenministerium, Echtzeit-Sicherheitsprüfungen und biometrische Abgleiche in das ETA-System zu integrieren. Datenschutzexperten in der Schweiz sollten beachten, dass Passagierdaten bis zu drei Jahre lang mit britischen Behörden geteilt werden können, was Fragen zu gleichwertigen Datenschutzstandards wie der DSGVO aufwirft. Praktisch gilt vorerst: Jeder Schweizer Passinhaber, der nach dem 25. Februar in das Vereinigte Königreich reist, sollte die 16-Pfund-Genehmigung rechtzeitig vor Abreise beantragen und genehmigt bekommen.
Quelle: Sky TG24
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