
Der Schweizer Bundesrat gab am 25. Februar 2026 bekannt, dass Präsident Guy Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, das lang erwartete Schweiz-EU-Abkommen – bekannt als „Bilaterale III“ – am 2. März 2026 in Brüssel unterzeichnen werden. Die Mitteilung des Bundesrats bestätigt, dass die im März 2024 gestarteten und im Mai 2025 vorläufig unterzeichneten Verhandlungen nun die politische Abschlussphase erreicht haben, was den Weg für die formelle Unterzeichnung und die anschließende parlamentarische Genehmigung in Bern ebnet.
Das Paket fasst mehrere sektorale Abkommen zu einem politischen Gesamtpaket zusammen: aktualisierte Marktzugangsregeln für Industriegüter, die Schweizer Teilnahme an EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen (darunter Horizon Europe und Erasmus+), ein neues Stromabkommen, engere Zusammenarbeit bei Lebensmittelsicherheit und Produktstandards sowie einen verfeinerten institutionellen Mechanismus (einschließlich Streitbeilegung), der auch für das Personenfreizügigkeitsabkommen gilt. Durch die Wahl einer einzigen Unterzeichnungszeremonie wollen beide Seiten die Probleme einer stückweisen Ratifizierung vermeiden, die frühere Abkommen belastet hatten.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste Nachricht Kontinuität. Die institutionelle Säule soll die Freizügigkeitsregeln und die Angleichung der Rechtsprechung stabilisieren und so die rechtliche Unsicherheit verringern, die seit dem Abbruch der Verhandlungen 2021 grenzüberschreitende Personaleinsätze zwischen der EU und der Schweiz erschwert hat. Personalverantwortliche rechnen mit einer schnelleren Anerkennung von Berufsqualifikationen und reibungsloseren Verfahren für kurzfristige Einsätze, sobald die begleitenden Verordnungen in Kraft treten.
Unternehmens-HR-Teams sollten sich dennoch auf Anpassungen bei der Compliance vorbereiten. Der institutionelle Mechanismus verleiht dem Europäischen Gerichtshof eine indirekte Auslegungsbefugnis; Schweizer Arbeitgeber müssen die sich entwickelnde EU-Rechtsprechung zu Sozialversicherungskoordination, Schutz vor Lohndumping und Begleitpersonen genau verfolgen. Auch die Gehaltsstrukturen für Grenzgänger könnten angepasst werden müssen, wenn das neue Streitbeilegungsmodell voraussichtlich 2027 nach Ablauf der Referendumsfristen in Kraft tritt.
Nächste Schritte: Der Bundesrat plant, seine Botschaft im März dem Parlament zu übermitteln. Bei parlamentarischer und möglicher Referendums-Genehmigung könnten Unternehmen bereits Anfang 2028 von greifbaren Vorteilen profitieren – etwa wiederhergestellte Horizon-Fördermittel, vereinfachte Produktkennzeichnungsregeln und mehr Rechtssicherheit bei der Mobilität der Arbeitskräfte. Global-Mobilitätsteams wird empfohlen, betroffene Entsendepersonen zu identifizieren, Compliance-Checklisten zu aktualisieren und die Führungsebene über Zeitpläne und Szenarien zu informieren.
Das Paket fasst mehrere sektorale Abkommen zu einem politischen Gesamtpaket zusammen: aktualisierte Marktzugangsregeln für Industriegüter, die Schweizer Teilnahme an EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen (darunter Horizon Europe und Erasmus+), ein neues Stromabkommen, engere Zusammenarbeit bei Lebensmittelsicherheit und Produktstandards sowie einen verfeinerten institutionellen Mechanismus (einschließlich Streitbeilegung), der auch für das Personenfreizügigkeitsabkommen gilt. Durch die Wahl einer einzigen Unterzeichnungszeremonie wollen beide Seiten die Probleme einer stückweisen Ratifizierung vermeiden, die frühere Abkommen belastet hatten.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste Nachricht Kontinuität. Die institutionelle Säule soll die Freizügigkeitsregeln und die Angleichung der Rechtsprechung stabilisieren und so die rechtliche Unsicherheit verringern, die seit dem Abbruch der Verhandlungen 2021 grenzüberschreitende Personaleinsätze zwischen der EU und der Schweiz erschwert hat. Personalverantwortliche rechnen mit einer schnelleren Anerkennung von Berufsqualifikationen und reibungsloseren Verfahren für kurzfristige Einsätze, sobald die begleitenden Verordnungen in Kraft treten.
Unternehmens-HR-Teams sollten sich dennoch auf Anpassungen bei der Compliance vorbereiten. Der institutionelle Mechanismus verleiht dem Europäischen Gerichtshof eine indirekte Auslegungsbefugnis; Schweizer Arbeitgeber müssen die sich entwickelnde EU-Rechtsprechung zu Sozialversicherungskoordination, Schutz vor Lohndumping und Begleitpersonen genau verfolgen. Auch die Gehaltsstrukturen für Grenzgänger könnten angepasst werden müssen, wenn das neue Streitbeilegungsmodell voraussichtlich 2027 nach Ablauf der Referendumsfristen in Kraft tritt.
Nächste Schritte: Der Bundesrat plant, seine Botschaft im März dem Parlament zu übermitteln. Bei parlamentarischer und möglicher Referendums-Genehmigung könnten Unternehmen bereits Anfang 2028 von greifbaren Vorteilen profitieren – etwa wiederhergestellte Horizon-Fördermittel, vereinfachte Produktkennzeichnungsregeln und mehr Rechtssicherheit bei der Mobilität der Arbeitskräfte. Global-Mobilitätsteams wird empfohlen, betroffene Entsendepersonen zu identifizieren, Compliance-Checklisten zu aktualisieren und die Führungsebene über Zeitpläne und Szenarien zu informieren.
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